Die Juristen als Kinder und Familienretter oder ergebnis- und leistungslose Schädlinge bzw. Geldvampire der Scheinprozesse?

Systemanwälte im Familien"recht"

Persönlicher Vortrag, zum Thema.

Ausschluss / Ausnahmen

Es gibt Anwälte die Riskieren ihr Leben für Ihre Mandanten, treffen sich nachts auf Parkplätzen um Beweise auszutauschen, die per Post nicht mehr ankommen würden, um zu erleben das seitens der Staatsanwaltschaft und sonstiger Gerichte die angewiesene Mauer der Ignoranz auftritt§ 258a StGB. Rechtsanwälte, die Gesetze kennen und sich einen Rechtsstaat zum Schutze von Kindern und deren Familien bzw. sich selbst eine sichere Arbeit als Rechtsanwalt ohne Nachstellungen von sozial organisierter pathologisch mafiöser Strukturen wünschen. 

 

Sollten Rechtsanwälte mal außerordentlichen Erfolg haben oder sogar öfter einmal, so spricht sich dies schnell unter den Betroffenen herum, was deren Qualität nicht unbedingt verbessert, wenn sie aus einem zu großen Herzen zu viele Fälle gleichzeitig aufnehmen. 

Sollten Rechtsanwälte mal außerordentlichen Erfolg haben oder sogar öfter einmal, so spricht sich dies schnell unter den Betroffenen herum, was deren Qualität nicht unbedingt verbessert, wenn sie aus einem zu großen Herzen zu viele Fälle gleichzeitig aufnehmen. 
 

Anwälte die sich öffentlich gegen das Unrecht, was durch ihre Berufskollegen insbesondere in den Richterstühlen gebilligt oder gefördert werden, aus Gier oder Gleichgültigkeit vorgehen und öffentlich auspacken, finden sich unter anderem bei: axionresist.com !

Alle diese einsamen Helden der Judikative seien mit dieser Arbeit ein großer Respekt gezollt. Ganz sicher in Vertretung für alle Betroffenen und insbesondere aus der Familienvernichtung befreiten Kindern bzw. Familien Sippen.

 

Jedoch auch jenen, die die volle Umfänglichkeit der Verbrechen benennen und dagegen vorgehen scheinen gegen die Willkür der judikative privatwirtschaftlich involvierten und Ermächtigten konkurenziellen “Ersatzelternteil”, besteht aus aus Jugendamt, Verfahrensbeiständen, Umgangsbegleitern, Gutachtern, Familienhelfern, Schulbegleitern usw. ebenso machtlos zu sein.

 

Doch die Erfolgsfälle häufen sich, daß Judikative Judikative ins Gefängnis bringen.

Systemanwälte

Fast allen Familienrechtsanwälte scheint gleich zu sein das, diese, dass Strafgesetzbuch vergessen haben, insbesondere: Menschenraub StGB 234, Entziehung Minderjähriger StGB 235, Kinderhandel StGB 236, Verschleppung StGB 234a oder dem Irrtum unterlegen zu sein, das hinter  verschlossenen Türen und der Ausschluss der Öffentlichkeit, Straffreiheit auch bei Beteiligung oder vorherigen Anstiftung zu Straftaten §26 StGB konsequenzenlos bleiben.
 


Alle "Anwälte im System”, also die größten Teilhaber der Kinder-/Familienpizza-Stücke im Familienabwirtschaftungssystem, können in unterschiedlichen Kategorien aufgeteilt werden:

  • selbst Täter, geldgierig und / oder Sadist
  • selbst Opfer, oder Masochist - und findet Bestätigung mit seinem Schicksal durch andere.
  • “Gratwanderer” - ist ehrlich und erträgt es kaum seinen Mandanten dies zu sagen.

Fast allen Familienrechtsanwälte scheint gleich zu sein das, diese, dass Strafgesetzbuch vergessen haben, insbesondere: Menschenraub StGB 234, Entziehung Minderjähriger StGB 235, Kinderhandel StGB 236, Verschleppung StGB 234a oder dem Irrtum unterlegen zu sein, das hinter  verschlossenen Türen und der Ausschluss der Öffentlichkeit, Straffreiheit auch bei Beteiligung oder vorherigen Anstiftung zu Straftaten §26 StGB konsequenzenlos bleiben.


Alle "Anwälte im System”, also die größten Teilhaber der Kinder-/Familienpizza-Stücke im Familienabwirtschaftungssystem, können in unterschiedlichen Kategorien aufgeteilt werden:

  • selbst Täter, geldgierig und / oder Sadist
  • selbst Opfer, oder Masochist - und findet Bestätigung mit seinem Schicksal durch andere.
  • “Gratwanderer” - ist ehrlich und erträgt es kaum seinen Mandanten dies zu sagen.

Sonst haben haben die - nennen wir sie guten - Rechtsanwälte verstanden, daß sie lediglich versuchen können, mit einer gewissen positiven Energie eine Schadensbegrenzung von einem rechts-“verdrehten” System betreiben können.

Leider scheint die eine große Masse der Familienanwälte mechanisch ihre Abarbeitung der Fälle, entsprechend des Budgets der Prozesskostenhilfen und der Ihnen von Anfang an bekannten Hoffnungslosigkeit, der geopferten Eltern, sich keine große Mühe zu geben. Die  Häufigkeit der rechtlichen Fehler sind frappierend. Die Rechtsanwälte, die auf Stundensätze von 150 - (nach oben offen) EUR pro Stunde beauftragt werden, geben sich offensichtlich, zumindest anfänglich, mehr Mühe. Erfolg haben sie im seltensten Fall mit etwas dauerhaft und wehren gar im Sinne der betroffenen Kinder erneute Kinderverhöre §232 StGB - Familienrichter Jürgen Rudolph ab.

Mandantenverrat ist leider keine Seltenheit. Viele Rechtsanwälte besprechen sich auf (regional) unterschiedliche Weise miteinander ab. Je nach lokalen sozialen Konstruktion und den persönlichen Beziehungen in besondere RichterINNEN und  JugendamtmitarbeiterINNEN. Damit der Familienschlachteprozess für alle möglichst reibungslos bzw. nur geplant streitbar abläuft. Nur mittels heimlicher Aufnahmen von Betroffenen bzw. der eigenen Kripoarbeit von Betroffenen z.B. nächtliche Festplattenkopieen oder gar psychischer Ausbauaktionen/Ausbauarbeitungsaktionen konnten bereits umfangreich Beweise gesichert werden. Diese müssen vom Verfassungsschutz und ggf. BGH als Beweismittel zugelassen und die Massen an Opfern bzw. Zeugen geschützt werden.

Wenn ein Rechtsanwalt für Familienrecht am Ende des Tages fertig ist und mit seinen Kräften angelangt ist, und kann nur noch den Spielautomaten bedienen kann, um für einen Moment mit einem Tropfen Alkohol all das Leid mit den Schmerz dieser Menschen zu vergessen und seine eigene Furcht davor alles etwas zu verändern, wofür sein Anwaltsberuf eigentlich seiner Würde entsprechend verdienen würde.. Auch im Dritten Reich ging es dann nicht gut für solche Rechtsanwälte aus. Manche Rechtsanwalt der Geschichte jedoch erhielte ihre Rechtschaffenheit das eigene Leben (Buchempfehlung “Frankreich ohne Rückfahrkarte”)

Als Anfänger, im Familienrechtsssystem, ob nun als Beamter, Professor, Doktor, Straßenbaumitarbeiter, Poltiker, Friseur, Lehrer, Selbstständiger, Angestellter etc, jedoch rechtsgläubige Mitbürger und noch nicht familienrechtsanwalterfahren sind die Opfer-Eltern anfangs über die Art und Weise der Abfertigung oft sehr schockiert.

 

Die wenigsten rechnen, können sich, insbesondere in der hilflosen Lage, betriebswirtschaftlich ausrechnen, was dem Rechtsanwalt an Geld übrig bleiben würde, würde er sich wirklich mehrere Tage mit den endlosen Vorwürfen der bereits im Vorteil stehenden Gegenseite beschäftigen und dann auch noch gegen die bereits im Voraus entschiedenen Beschlüsse arbeiten müsste, was extrem frustrierend ist und ihnen z.B. keine Saunaclubkarten oder andere besonders private Einladungen einbringen würde.


Die meisten Kunden haben auch eine völlig falsche Erwartung an die Qualität und Quantität der Rechtsanwälte. In der Regel lesen diese sich weder alles durch, noch scheint das Schicksal der Kinder diese Rechtsanwälte, in beängstigendem Ausmaß, tatsächlich kaum oder gar nicht zu interessieren. Sie sind wie Ärzte ohne Heilungsziel, deren "Patienten" (Mandanten) ihnen jedoch wie Ärzten vertrauen.

Volkswirtschaftlich liegen Familienrechtsanwälte vermutlich, nach die größten in die privatwirtschaft Bundessteuergeld abführenden Eigenbetrieb der Staat: Jugendamt und den wiederum lokal als Steuern wieder einführenden Familienzersetzungsindustrie sicher an zweiter Stelle. Sie verwandeln massenweise wertvolles Familieneigentum bzw. Lebensleistungen in staatlichen, internationalen oder wiederum vom Jugendamt verwertbare Steuergelder.

"Ich habe schon Teile meines Bauernhofes verpfändet. Wenn ich krank werde, bleibt für den Jungen gar nichts mehr. Kein Papa, nicht mal mehr der Hof seiner Familie."

Einer der ums Kind beraubte und erpressten Bauer in Bayern auf den Weg in die Enteignung! Wohl ein versteckter Grund vom Bauernsterben, hinter einer Schweigemauer.

Ohne Streit produzierende Anwälte, die z.B. ihre Mandanten zu lächerlichen angeblichen Gewaltschutzverfahren drängen, die hinter verschlossenen Türen vom Familiengericht wie Inquisition behandelt werden, und bei der die Regel gilt, wer zuerst denunziert und dabei die Kinder entführt haben §StGB 235, dem hilft der Pseudo-Gewaltschutz zur Verdeckung Straftat von Amtswegen, insofern der Anwalt kriminell genug ist, um sich mit diesen Gebühren weiter zu bereichern und einen langfristigen Streit zu sichern. Die schockierten anderen Eltern, die diesen Eltern so etwas niemals zugetraut hätten, zerbrechen sich in der Regel daran.

Doch die scheinbaren Sieger werden zu häufig einmal Kunde vom Jugendamt, oder durch die Auswirkungen schnell ebenfalls die Verlierer mit dem juristischen Glücksspiel um die Kinder, wenn das Jugendamt zweimal klingelt. Vorzugsweise freitags (wie man hört), wenn die Rechtsanwälte schon Feierabend haben.  Es scheint sehr auffällig zu sein, dass je weniger Streitkapital aus einer Familie herausquetschbar ist, je weniger Gerichtsverfahren stattfinden, die Kinder jedoch dann früher in der Heimverwertung anstehen.

Doch die scheinbaren Sieger werden zu häufig einmal Kunde vom Jugendamt, oder durch die Auswirkungen schnell ebenfalls die Verlierer mit dem juristischen Glücksspiel um die Kinder, wenn das Jugendamt zweimal klingelt. Vorzugsweise freitags (wie man hört), wenn die Rechtsanwälte schon Feierabend haben.  Es scheint sehr auffällig zu sein, dass je weniger Streitkapital aus einer Familie herausquetschbar ist, je weniger Gerichtsverfahren stattfinden, die Kinder jedoch dann früher in der Heimverwertung anstehen.

Die meisten Familienrechtsanwälte kennen jedoch die Finanzstrukturen ihrer lokalen Sozialität sehr gut, bzw. sind zu viele hier offensichtlich zu stark partizipierend als dass Sie ihre Mandanten vor zu viel und zu wenig Streit warnen um die Ausbeute §249 bis 251 StGB der Familie am Leben zu halten, ohne Insolvent zu gehen oder das Risiko einzugehen dass die Familienbeutekinder zu Heimindustriebeutekinder enden. Einige, insbesondere von Frauenhäusern empfohlene Anwälte, scheinen frühzeitig ohne Wissen der Mandanten Mandantenverrat, bei Gericht bereits die Erziehungsunfähigkeit wider dem BGH ??? dieser in Abrede zu stellen. Wo Kickback- / Kinderkopfgeldzahlen die geringen Gebühren der Gerichtskostenbeihilfe, gegen die nervigen Arbeit wieder amortisieren. Ein Kind hat als bei Gericht bezeichnete "Sache" einen großen "Geschäftswert" in Deutschland.

Anwälte als Teil der Phasen im Geschäftsmodell: Familienschlachtefest

Eine Rücksichtslosigkeit und das Interesse an Menschenrechten ist eine wichtige Voraussetzung zur für die initialen Rituale (d.h. persönlich geübten Vorgehensweisen) zur Eröffnung der Phasen vom Familienschlachtefest. Durch die anwaltlich befohlene Kommunikationssperre zu Ihren und zu den gegnerischen Mandanten werden so zwei in Gefangene genommen Parteien erzeugt, statt diese wieder in Kommunikation zu führen und den Vernichtungslauf der betroffenen Kinder StGB 323c zu beeden. So wie wenn ein Schwein geschlachtet, wird, braucht es unterschiedliche Phasen, um die Familie in alle Einzelteile, insbesondere gar die Beutekinder, zu zerlegen und das Familienvermögen, z.T. als Anteil in die Taschen der Rechtsanwälte und andere die finanziell Profit machende bzw. daran sich selbst existenzsichernde Personen “verschwinden”  zu lassen.
 

Zur Erhaltung und extrapolierender Vergrößerung bzw. Multiplikation des Streites, und sinnlos viele Vorwürfe, und immer mehr gesteigerte Unwahrheiten, in die Pseudo-Öffentlichkeit, zum Jugendamt, zum Gericht, zu den freien Trägern (Firmen!) getragen und “für immer gegeneinander” außerhalb der Vergebung verschriftlicht fixiert und die soziale Gewalt gefördert oder zu häufig angestiftet, §26 StGB bzw. verursacht §25 (2) bzw. gebilligt StGB §323c.

Die Bereitschaft immer mehr Geld aufzunehmen und zu verkaufen was man hat oder durch überstrapazierte Kredite Haus, Hof und die eigene zukünftige Arbeitskraft zu beleihen, quasi sich selbst sogar in die praktische Sklaverei zu begeben und das Familienerbe (z.B. die sehr stark im Jugendamtfokus zur sozialistischen Rekaptialisierung stehenden Bauernhöfe) den Rechtsanwälten und sonstigen Gewerken zu übereignen, steigt mit den i.d.R. mindestens einseitig, in den Dramadreiecken bewusst gesteigerte Eskalation der Streit miteinander um die Kinder und damit die gegenseitig erzeuge meist völlig unrealistisch und oft in den Wahnsinn gesteigerte Panik bzw. Angst voreinander und damit dem erzeugten Hass gegeneinander. Die Angst vor den Eltern-II skaliert sich mit den sich teilweise steigernden Sicherheitskontrolle (z.B. um Audiomitschnitte zu vermieden oder gar wirklich Selbstjustizbefürchtungen aus dem Weg zu gehen) oder die gar anwaltliche geforderte Anwesenheit (und erweiterte Kriminalisierung) von Justiziare. Da die Anwälte als Streitförderer nicht unberechtigt Angst vor ihren mit gepeinigten StGB § 25(2) Opfern bekommen, ist dies sicher nicht unbegründet. Mit dem Geschäftsmodell, Angst um das Kind, lassen sich bei den meist bindungsfähigen und vor allem auch fürsorglichen Eltern-II.  

Sozialkanibalitische Enteignung

Der größte Anteil an dieser systemisch organisierten Enteignung und bzw. Sozialkanibalismus, der Familien (wie medial langzeitindoktriniert und von Politikern seit den 68er’n gepredigt  “Deutschland muss sterben damit ich Leben kann!”  und in unterschiedlicher Sprechart dauerhaft noch immer Verkündet wird, bekommt der Staat mit einer hochgerechneten Steuerlast, der kaum Ausgaben erzeugenenden und fast nur Einnahmen produzierenden Gewerbe, inkl. der Mehrwertsteuer, mit ca. 70-87,5%.

Bei angenommenen 100.000 von 200.000 neuen zumindest halbseitig privatfinanzierten Trennungsfällen pro Jahr und fester Einnahmensplanung für die kommenden 10 Jahre Jahre von aktuell mind. 200.000 EUR für 20 geschäftsgeplante Gerichtsverfahren in 10 Jahren, bildet sich mit etwas mathematikverständnis der 4. Klasse (POS) 200.000 x 100.000 ein Finanzprodukt von 20.000.000.000 also 20 Milliarden EUR Bruttosozialprodukt, dass wiederum die Staatskassen mit mehr als 160 Milliarden befüllt wird bzw. pro Jahr immerhin mit ca. 16 Milliarden, zzgl. der anderen Gewerke, direkt aus: 

  • der enteigneten Familienbesitztümer bzw. sogar den enteigneten Bauerhöfen, Einfamilienhäusern, Unternehmen etc. oder 
  • zumindest direkt aus dem gesparten, aktuellen und zukünftigen regelmäßigen Einkommen.

Bei allen anderen 150.000 Trennungsfällen oder bereits vorhandener Stufe der Kinderheimverwertung auch aus heilen Familien (die sich aus dieser Menge statistisch schwer extrahieren lassen) werden zzgl. der zuvor übrig gebliebenen 100.000 Beihilfefälle, meist der dann alleinerziehenden Eltern-I mit ca. 250.000 Fälle x z.B. 1000 EUR Beihilfe pro Jahr aus Staatskasse mit 250 Millionen (250.000.000) EUR entweder dabei helfen die Verbrechen von innerfamiliären Kinderraub Stgb 235, … ggf. gar beim Verschwinden lassen von Kindern durchzuführen oder eben entgegen ihrer beruflichen Pflicht und Ehre (auf Grund von unwürdiger Bezahlung, resignation oder mittlerweilen finanzieller Teilhabe im jeweils inneren lokalen Kreis “KickBack” / “Kopfgeld-” & "Provisionszahlung") nichts dagegen tun.

Während Rechtsanwälte scheinbar große Schwierigkeiten haben für korrekte Leistung und korrekte Vereinbarungen z.B für Unternehmen Schuldner Beziehung zum Zahlungswillen zu bewegen, scheinen manche ausstehende Kosten bei ihren Mandanten, sehr schnell durch schließen von Konten eintreiben zu können und Mandaten nicht allzu oft an eine Zahlung erinnern können.

Stufen aus der Perspektive der systemische Familienrechtsanwälte

Wer kennt das nicht? Eine Meinungsverschiedenheit zwischen der Großoma und dem Großopa und sie “streiten sich oder stritten sich wie die Kesselflicker”. Ein Großteil, der über 70 Jährigen Großelternpaare wären, auf Grund der familiären Streitkultur, als Eltern, heute ein Fall fürs Jugendamt. 

Meinungsverschiedenheit
Phase - I - 

Bei einer wachsenden bereits kaputt gemachten Subkultur und Sozialökonomen ist einer Streitkultur die sich direkt oder auch einmal lautstark Luft macht, obszön oder wird sogar als Gewalt gewertet, während tiefe hinterlistige Beleidigungen, üble Nachreden und Psychoterror bei diesen Gestalten zum guten Ton führen. Darüber hinaus sorgen extreme Wechselhafte neue Ängste (BSE, Covid, Schweinegrippe, Vogelgrippe, der Böse Russe, CO2, zu viele Kinder etc.) für neue sozialpathologisch medial erzeugte Vorschriften bzw. Gedankenkonstrukte mit denen vor allem naturwissenschaftlich veranlagte oder nicht medial gut genug informierte (bzw. verängstigte)  Menschen mitkommen.

D.h. nicht auf dem aktuellsten Stand sind. Die führt bereits häuslich zu genügend Konfliktpotential und wird und wurde dann zur versehentlichen politischen Denunzierung bzw. zur Herabwürdigung zu Schwachsinnigen (z.B. als Covidioten, Impfgegner, Nazis, Konterrevolutionäre etc.) z.B. beim Jugendamt oder so dann vor Gericht benutzt. Zur Rettung der Kinder vor dem Kinderheim wurden und werden die verplapperten Eltern zu häufig dann immer weiter in eine Stellung hineingezogen, dass sie bereit sind, sogar Experimente mit ihren Kindern vorzunehmen. Z.B. die Verstümmelung von männlichen oder weiblichen Genitalien §226a StGB bzw. die sogar bewusst (durch von TäterINNEN gerichtlich bezeugte Ängste der Kinder) riskierte Sterilisationen z.B. durch “Injektionen aller Art”. mind. StGB 223 & folgende

Frühzeitig stellen systemvampiristische Anwälte Ihre vollen breit gefächerten Kompetenzen zu Entsorgung des anderen Elternteils den Eltern eins umfangreich zur Verfügung und “werben” damit, diese und die gesamte Familie bzw darüber hinaus das Sippen-Familien-Erbe in den Zwangs-Geld-Zeit-und Gesundheits- Enteignungs-Prozess bzw. die Verfahren ein. Diese Systemrechtsanwälte unterbinden jede direkte Kommunikation bereits systemisch und erklären potentielle Kommunikation für potentielle Gefährlich bzw. nachteilig und eröffnen sich damit gewinnbringend zwischen den dadurch extrem eskalierenden Eltern, die durch die wachsende Distanz auch im Misstrauen zueinander immer mehr wachsend und bei denen jede Kommunikation gegnerischen Anwalt versucht wird auszunutzen, um diese Streitigkeiten weiter zu eskalieren.

Isolation & Enteignung - Phase - II - 

Zur Initialzündung werden die inquisitorischen, sogenannten Gewaltschutzverfahren (außerhalb des Strafgesetzbuches) und fernab von tatsächlichen Würdigung von gegenteiligen Beweisen. Die gegnerischen Anwälte wissen um die Hoffnungslosigkeit auf ein faires Verfahren im Familiengericht und insbesondere bei den gefakten Gewaltschutzverfahren und raten dann zur Unterwerfung und damit auch der Kontaktsperre §26 zu §235, §240  zu den Kindern durch die bereits gerichtlich vorhandene angedrohte Gefängnisstrafe §344 StGB

 

Die anwaltliche systemische Beratung zur Kontaktsperre wird leicht offensichtlich, wo die Litaneien und Ausschlussforderungen sich sowohl mit gleichen systemischen Fehlschlüssen bzw. Formulierungen sich um individuell bzw. ganz andere Ausgangssituationen handelt. 

 

Bedenkt man dass seit 2013 bis 2018 - ca. 3% - Wohneigentum von Familien komplett weggeschrumpft wurden, bekommt man hier eine Idee wie “Stalinismus” funktioniert, wenn die Gesetzesänderungen dagegen gehalten werden. Die tatsächlichen Zahlen liegen vermutlich bei fast 10%.

Was mit den sogenannten erlogenen Gewaltschutzverfahren §344 StGB, oder den vorherigen schriftlichen Einschüchterungen oft anwaltlich beginnt, und damit die Eltern II von gezwungen werden sollen ihre Kinder in Zukunft grob zu vernachlässigen §171 StGB oder ins Gefängnis zu gehen. Nach der ersten, zweiten und oft noch vielfachen, offensichtlich durch Rechtsanwälte (oder Jugendamtmitarbeitern) systemisch, forensisch einfach ermittelbaren, empfohlenen Kontaktsperre, die zuerst durch die Eltern-I ausgeführt und zumeist im Amtsgericht und durch i.d.R. entweder kaum noch widerlegbare Begründungen (aus dem Dauerfeuer der Vorwürfe), dann mit dem teuflischen BGB §1666 und §1671 zu oft auch noch judikativ StGB 15(2) & 258a zu StGB235, StGB 225, StGB 171 bestätigt. Die steigende Panik bei den Eltern-II führt oft sobald nur zum Systemanwalt, mit noch größerer Geber und Risikobereitschaft, durch das “individuell” erlebte Unglück. Die Eltern-II befinden sich hier bereits in größter Panik und spulen bereits für die meisten Zuhörer “unerträglich” schnell und teilweise total durcheinander, ihre wahrgenommene Situation und die geglaubte Situation der Kinder ab.

Da die psychologische Ausbildung der Anwälte in der Regel außerhalb der akdamesich ernstzunehmenden liegen, können diese im besten Fall schadensbegrenzung probieren und ihren Mandanten auf seine Lebenssituation hinweisen, oder wie im Kinder- oder Altenheim zu lernen auf Durchzug zu stellen, wenn ihre Zwangskunden wieder zu ihren Kinder oder Eltern wollen. In der Regel bieten die Anwälte der Eltern-II, solange wirtschaftlich lohnend, ihre Dienstleistungen so an, wie sie selbst dies tun wollen und nicht Ihr Mandant. Wird ein Mandant lästig, stehen bereits die nächsten zwei potentiellen Mandanten in der Tür, die ihr Geld für den eigenen Gladiatorenkampf gegeneinander im Kolosseum des Amtsgerichts durchführen müssen.

Anwälte, die immer wieder Streit anfeuern und nicht erkennen wollen, wenn die Eltern-II Frieden wollen, weil es schlecht für ihr Geschäft ist, üben einen besonderen Psychoterror aus, in dem die Eltern-I immer mehr aufhetzen. Während zumindest noch einige brauchbare Anwälte die Eltern-II dazu raten, Antworten vorzuformulieren und diese auch zu verwenden! (statt zu ignorieren!) und gleich den Aufschub zur Antwort erwirken, da pro Seite Vorwürfe mind. eine Woche Aufarbeitungszeit für die Opfer Eltern-II gegeben werden muss. Und dies ist schon für Leistungsträger der Gesellschaft kaum schaffbar. 

Alle, die ihre Mandanten gegeneinander aufhetzen, wirken wie Boxtrainer, also als Lanista der Gladiatoren, doch noch mehr wie wie Streitvampire, die die gesamte Bevölkerung aussaugen wollen. Wenn gleich die Lanista als Heuschreckenart, wohl auch im Lateinischen wohlwissentlich für Trainer Gladiatoren, ist dies schon wie ein böses Omen für die heuschreckenartige Gefräßigkeit vieler Rechtsanwaltsgebühren, im Verhältnis der zumeist erbrachten Nicht- / oder Minderleistung), die am Ende den ganzen Familienbesitz und die durch entbrannte Wut gegeneinander verdummten Gladiatoren die ihre Nachfahren zur Armut verdammt oder gleich mit ausrotten, da diese dann enweder keine Kinder bekommen wollen, nicht mehr kriegen oder (ggf. sogar erweitert-) suzidal wurden siehe Vergleiche Psych. und Fam. Situation der bekannten Amokläufe von Kindern.

Tatsächlich werden Lösungen für die betroffenen Kinder werden im aller seltensten Fall arrangiert bzw gegenseitig vorgeschlagen. Insbesondere hier kann man das Versagen der Rechtsanwälte und die Feststellung machen, dass diese eine Schande für jeden Rechtsstaat sind. Obwohl oder gerade weil sich die Berufskollegen zu Verfahrensbeiständen, die dem Verfahren gern exklusiv bis zu 10 Jahren beiständen, schaffen Sie keine Mäßigung bei der finanziellen und insbesondere gesundheitlichen Abwirtschaftung bzw. Beraubung der Familien. Im Gegenteil, Absprachen, Mandantenverrat, sogar noch im Gerichtssaal im Gladiatorenkampf bzw. “Gerichtspause” wurde mit aufgezeichnet. Wonach sich zwei als Heuschrecken zunehmende Lanista Anwälte (als "Quasi"-immer wieder neu formierendes,  multi-heterogener polygamen - ”Familienbetrieb”).

Nachdem die Eltern zwei die Rechtsstreitigkeiten z.B aus gesundheitlichen oder bereits sowieso finanziellen Gründen aufgeben mussten, gegebenenfalls bereits verstorben sind oder gar Suizid begangen haben, geraten die Eltern-I ins Visier vom Jugendamt. Nun werden die Stasi-Familienakten herausgeholt und ggf. gar die Vorwürfe der entsorgten (oder bereits weggestorben wordenen) Eltern-II genutzt um gegen die bereits oft Gerichtskostenbeihilfe verwöhnten Eltern-I vorzugehen und die Kinder mitzunehmen.

Inhobname & Vollisolation - Phase III 

Falls die Eltern-II noch leben oder noch etwas haben, erfahren Sie oft erst durch die Forderungen vom Amt, nach Geld, das in ein Kindergefängnis entführt wurde. Selbstverständlich werden diese nach der schriftlich dokumentierten Leumundvernichtung durch die Eltern-I u.a. beim Jugendamt, den Gerichten, der Fake-Mediation, Verfahrensbeistand usw. das bereits “verlorene” bzw. juristisch anerkannte Sorgerecht wieder erhält und damit die Kinder aus dem Heim holt. Der Wettlauf um Geld.

Alternativ gibt es eine anonyme Meldung, mit Vorwürfen und Lügen, vom echten oder unechten Nachbarn, oder eine Meldung aus der Schule, weil die Kinder auffällig und oft schon im Voraus isoliert werden, weil sie z.B. zu hart mit den anderen Kinder umgehen um die seelische Gewalt zu kompensieren (statt mit Papa oder Mama z.B. zum Karate zu dürfen und die Trennungssituation dort zu kompensieren - statt diese zu durch judikative soziale Gewalt zu exekutieren). Doch daran werden die Anwälte Herr und Frau Lanista nicht satt genug.

Während die Eltern-I als Sieger über die Eltern-II triumphieren und sie meist in diese verschiedenartig extrem seltsam werden lässt, glauben die meisten, dass etwas nicht gut gelaufen ist für die Zukunft ihrer Kinder.

 

Zu spüren bekommen das dann die Mütter, bei zu früh pubertierenden Mädchen (deren Intelligenz Ausbau hierdurch begrenzt wird, was bei der lebenslangen Gehorsamkeitsbildung und Unterwürfigkeit oder dann später zum Sadismus führt) und wodurch ihnen ein oder drei Jahre Kindheit Stgb §223, §225 StGB gestohlen werden! Korrelierend und sicher auch kausal mit der zu frühen Pubertät der Mädchen wird dies von den Eltern-I, auf Anweisung der scheinbar deutschlandweit gleich, zur Vollendung der Eltern-Kindscheidung bzw. virtuellen “Hinrichtung der Eltern-II durch die geführten Beutekinder", sodass sie den virtuellen Tod ihrer Eltern-II angeblich besser verkraften könnten.

 

Ähnliches gilt für die Jungs, wenngleich die Hinrichtung schon dort oft früher erfolgt, wer mit drei Jahren innerfamiliär entführt wurde, darf sich 8 Jahren schon bereits für eine Eltern-Kindscheidung entscheiden, der zuvor körperlich misshandelt und verletzt wurde und dafür auch die Ermittlung verweigert wurde. Mit 14, wenn eine Junge es durchhält, darf er sich für den Papa entscheiden. so die Ergebnisse der pre-forensischen Ermittlungen bezüglich der verdächtigen ideologischen femofaschistoide Methoden durch RichterINNEN im Amtsgericht Magdeburg und seiner Protagonisten!

 

Wenn die Jungs versuchen, einen Beruf zu erlernen, bekommen die dann ewig verfluchten, erscheinenden Mamas, dann berufsbegleitenden Betreuten oder die Schule begleiten Jungs, die durch frühe Drogenversuche, früh mit dem Kinderheim bedroht werden.

 

Darüber hinaus kann eine geschlechtsunabhängige Abnahme der Hirnmasse, nach einem halben Jahr (meist heimlicher) Trauer der Beutekinder um die Eltern-II, gemessen werden. Auch dann, wenn diese sich angeblich entschieden haben. Den Kindern wird erst die Freude und dann die Intelligenz geraubt, was sie dann gefügiger macht! Noch schlimmer trifft es die Heimkinder. 

Phase III - (Alternative)
 

Beratung zum Schluss

Rechtsanwälte, die sagen:

  • "Mal gewinnt man, mal verliert man."
  • "Kümmern Sie sich jetzt erstmal um sich."
  • "Ihr Kind wird sich später melden."

oder wie diese Rechtsanwältin - wie wir finden perfekt emotional "freundlich" gut gespielt, ihren "Mandanten" zum dann ewigen Nichtstun drängen oder verführen, verführen diese zum Selbstmord - StGB §227, über das dann expot. steigende Siechtum StGB §226(3) eingeleitet wird, während die Kinder entgültig zum F48.1 - ICD 10 bzw. StGB §226(3) bzw. dann mit Todesfolge durch Selbstmord (häufig mit 14 Jahren) verurteilt werden.

In der Regel scheinen sich mehr als 90% der Familienrechtsanwälte nicht mehr an den §1 der “Freiheit der Advokatur” zu erinnern 

  • unabhängig, 
  • konfliktvermeidend,
  • streitschlichtend 

den Mandanten bzw. dessen natürlich durch Elternschaft schutzbefohlenen Kinder vor Rechtsverlusten zu schützen.

Kritik

 

D.h. vor Rechtsverlusten gegenüber den:

  • Menschenrechten,
  • Grundrechten (gesichert durch das Grundgesetz)

und vor der Fortsetzung von

  • Straftaten und 
  • ordnungsgeldwidrigen Verhaltensweisen.

Es lässt sich postulieren das erfahrene Rechtsanwälte, wissen wie sie Stufenweise das Geschäft am Laufen halten und Ihren Kunden zunächst zufriedenstellen können. 

 

Die Rechtsanwälte, egal wie vertrauenswürdig sie auch immer am Anfang für die Elternteile erscheinen mögen, sind letztendlich privatwirtschaftlich organisiert und davon abhängig, einen gewissen Wohlstand zu erhalten, indem sie ihre Kunden (Mandanten) ebenfalls erhalten. 10 Wiederholungsfälle bringen 10 Mal Geld. Probleme gleich lösen, verhindern regelmäßige Einkünfte. Viele Mandanten halten ihre Rechtsanwälte für ihre Freunde.

 

 

Wären Sie es, würden Sie nicht zögern, Strafanzeige zu stellen, wegen einem amtlich geförderter psychischen Kindesmisshandlung STGB 225 und sich nicht abwimmeln lassen.

 

Doch wer was vom großen Streitkuchen der Familienzerstörung etwas abhaben will muss sich entweder gut für das Familiengericht in Kooperation mit dem Jugendamt wieder als Verfahrensbeistand verdingen

  • Schnellverfahren
  • Urteile in Abwesenheit
  • Verweigerung der Anhörung

 und viele von ihnen maximal “abmelken”, statt den betroffenen Kindern und Elternteilen-II und der gesamten Familien-Sippe-II, wie beauftragt zu helfen, andere resignieren “ehrlich” vor dem Familiengericht und spotten zynisch ihren Mandanten: "de Jure" ins Gesicht. Es scheint sogar so zu sein, dass sich der Geldbeutel des Mandanten diametral zum Umgangserfolg verhält.

Fragen

Fragen an die Politik:

Wer bzw. welche Partei möchte Sozialkannibalismus?

Wieso wird dies nicht politisch “verfolgt”, statt das Parteien sich wie Sekten verhalten?
 

Warum gehen Familienanwälte nicht sofort mit den Mandanten zum Verwaltungsgericht oder spätestens nach dem entstandenen Schaden?

 

Warum werden beide Mandanten nie über das Strafgesetzbuch aufgeklärt?

 

Warum nutzen Familienjuristen das Strafgesetzbuch nicht so gern?

 

Weil Straftäter in Deutschland kaum oder keine Konsequenzen zu befürchten haben, da judikative Täter keinen Täter verurteilen?

 

Da mittels Strafanzeige, zum Anfang oder zumindest der Androhung im innern anwaltlichen Gespräch, das ganze Geschäftsmodell versauen könnte, weil Eltern plötzlich mittels Vorlesen vom Strafgesetzbuch verstehen, was sie vorhatten?

Fragen an die Forensik:

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