Die Familiengerichte in Deutschland sind mit einem Zitat am besten zu beschreiben: “Da ist der Teufel los.”. Wer glaubt oder meint, bei Familiengericht sind es immer die Eltern, die am lautesten schreien oder die schlimmsten Beleidigungen oder Vorwürfe äußern, der irrt.
Berufliche,
handeln viel zu oft
und verfolgen StGB §344 bzw. misshandeln Unschuldige!
Da die Gerichte bzw. RichterINNEN durch die Vorgabe vom Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1076/23, sich gefälligst an die Meinung von:
zu halten, entmachtet worden sind, haben sie streng genommen ihre Unabhängigkeit in Richterfunktion längst verloren. Die Richter werden zur Puppe der finanziellen Gier oder Machtperversion anderer Personen und haben es am leichtesten, wenn sie nicken und zustimmen oder sich an der Beutejagd beteiligen.
Die Ursache der Unterwerfung des Familiengerichts unter die Privatwirtschaft StGB §129 liegt unter anderem im folgenden Urteil begründet:
“Einer näheren Begründung bedarf es regelmäßig aber insbesondere dann, wenn das Gericht der Einschätzung
nicht folgt”1 BvR 1076/23 - BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
und der systemischen Anpassungsfähigkeit der Richter.
RichterINNEN scheinen wohlweislich der ggf. dokumentierten
durch fehlende persönliche Unterschriften nur eine Scheinverantwortung übernehmen zu wollen, was aufgrund der erdrückenden Last an Zeugen, Dokumenten sowie massenhaften Aufzeichnungen beim Menschenrechts - & Volksgerichtshof in zu vielen offensichtlichen Fällen als eine Beleidigung jedes menschlich, logisch denkenden Verstandes oder als ein schlechter judikative Witz verstanden werden müsste, wenn es nicht die alltägliche Realität widerspiegeln würde.
Durch scheinbare Ermächtigung, auch und besonders für streitprofitierende und finanzorientierte Interessen, fungieren die völlig überforderten RichterINNEN letztendlich als die Prügelknaben-/mädchen im Sonderwirtschaftssystem der “Familiengerichte” und ziehen den Hass an Massen von Betroffenen auf sich. Kaum jemand gewichtet in der Situation seinen Blick auf die Verfahrensbeiständinnen, die Anwälte und vor allem nicht auf die Jugendamtamtmitarbeiterinnnen, obwohl genau jene und weitere beteiligte Gewerke alles bereits entschieden. Der Fokus der letzen Verantwortung beschränkt sich fast ausnahmslos auf die RichterINNEN.
Daraus und aus der Herleitung der Gesamtsituation ergibt sich eine umseitige Informations- / Meinungs- bildungskette StGB §26 & §27 zu §339 inkl. $258c. Durchgeführt mittels sich bereits meist lange beruflich bekannter “Kollegen”, welche sich scheinbar selten ernsthaft gegenseitig widersprechen und einen einmal gefassten Beschluss, eine einmal gefundene böse Meinung über das zur Sonderbehandlung “auserkorene” Elternteil-II und deren gesamte Familiensippe-II “unerschrocken” selbst dann fortsetzen, wenn schwere seelische und körperliche Misshandlung durch die systemisch geförderten und dann entarteten Elternteile-I erfolgen. In vielen Fällen scheinen solche teilweise katastrophalen und skandalösen Gerichtsurteile nur:
Während der Gutachter zwar scheinbar der letzte in der Kette der Informierten ist, ist er jedoch gleichzeitig der Gewichtigste, der sich, i.d.R. anhand der Aktenlage und damit bereits sequentiell sicher selten seinen Auftraggebern widersprechend, aus der bereits bestehenden Meinung “seine Meinung” bildet (insofern nicht eine KI: Chat-GPT dies für ihn tut) und diese in dem sogenannten “Gutachten” wiedergibt.
Teils werden Eltern-II durch mehrere Familieninquisitoren gleichzeitig oder etwas “gesitteter” nacheinander:
und dem Elternteil-I auch gerichtlich unterworfen GG1 & GG3 & GG 6 & StGB 221 & StGB 240.
Gegenteilige Beweise bei falschen Beschuldigungen, werden mit dem scheinbar durch die gleiche richterliche (privatwirtschaftliche?) “Weiterbildung” empfohlenen Satz: "Das interessiert mich nicht.” HumR §10 von RichterINNEN gegenüber den Elternteilen-II abgelehnt §344 StGB & 339 StGB. Was die Eltern-II nicht wissen: Im Familiengericht zählen keine Fakten, sondern lediglich die persönliche Einschätzung der beruflich Beteiligten, die die Familienrichter zumeist einfach übernehmen (um zusätzliche Arbeit und vor allem persönlichen Ärger zu vermeiden).
Viele Elternteile-II schämen sich meist sehr für ihr Versagen und glauben, sie seien Einzelfälle.
Durch das z.B. staatlich “missbrauchte” Gewaltschutzverfahren HumR §10 gegen Elternteil-II,
werden die Eltern-II, unschuldig, kriminalisiert HumR §10. Keinesfalls jedoch wird der monatlich dann besonders entwürdigend GG1, GG §1, HumR §9
Für die Eltern-II gilt keine geordnete Gerichtsbarkeit beziehungsweise irgendeine Form von Schutz vor gerichtlichem Mobbing. Von manch RichterIN wird “berichtet”, daß diese prinzipiell ca. 20 Minuten lang alle Eltern-II anschreit, bevor das Gerichtsverfahren losgeht.
Graf Schwerin von Schwanenfeld bleibt standhaft vor Roland Freisler und Bezeugt die Morde, die sein Richter nicht hören und nicht Wissen wollte. - Die Aussetzung der ordentlichen Gerichtsbarkeit d.h. Rechtssicherheit für "Juden und Andere" , scheint seit 1933, 1938 und 1939 weiterhin und vor allem im Familienrecht nicht wieder Rückgängig gemacht worden zu sein.
Trotz das RichterINNEN hier durch den massiven Einfluss der selbst erhaltenden und teils privatwirt- schaftlich orientierten Gewerke per Beschluss des Bundesverfassungs- gerichtes partiell entmächtigt, sowie dem Alltagsstress oder / und beruflichen Gruppendruck, erliegen, nachgeben, haben Sie unparteiisch bzw. Strafunbeteiligt §25(2) zu bleiben und zu sein.
Auch wenn die Eltern-II, ihren Kindern bzw. den entführten Eltern-I hinterherziehen müssen, haben Sie noch immer große Schwierigkeiten z.B. bereits vorhandene Gerichtsurteile aus einem anderen Bundesland und den tatsächlichen Zusammenhang zu begreifen §35 DrIG oder wahrhaben zu wollen StGB §192, §344.
Hin- und wieder darf man feststellen, daß manche RichterINNEN versuchen, sich doch noch intensiv mit dem einen oder anderen Gerichtsverfahren zu beschäftigen. Insbesondere dann, wenn Sie deutlich feststellen, daß Eltern-I die Eltern-II nicht nennenswert angreifen oder sich Eltern-II nicht einmal gegen verleumderische eidesstattliche Erklärungen bzw. Gewaltschutzverfahren wehren. Insbesondere, jene RichterINNEN:
scheinen nach Ihren Stereotypen vorzugehen und ihre persönlich neu-ethisch oder gar ideologischen Ansichten im Gerichtssaal zu äußern; sehr zur Freude der Elternteile-II Gegner.
Kritik an der Gerichtskostenbeihilfe
Aus der volkswirtschaftlichen Betrachtungsweise sind die ganzen Gerichtskostenbeihilfen §266 StGB für alle Elternteile für die nächsten vier Jahre durch die drohende Rückzahlung demotivierend und darüber hinaus dann konditionierend und führen zu wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Minderleistungen von vorherigen begeisterten Leistungsträgern der Gesellschaft.
Äußerst motivierend für Elternteile-I sind die meist auf Staatskosten geführten Kleinkriege, während viele Elternteile-II, zumindest anfangs noch, die Gerichtskosten bis zur Pleite selbst bezahlen.
Eine Judikative, die nur noch dazu da ist, Witwen und Waisen zu schaffen und dann zu berauben StGB: §27 & §258a & §234 zu §235 & §240 & §171 & … & §250 o.§ 251, 233, ggf. 233, §227, z.T. §211 und sogar vereinzelt? TPG § 18, statt Recht zu sprechen und für Gerechtigkeit zu sorgen, gefährdet die Stabilität und Sicherheit eines ganzen Landes! StGB §81 - 1 & 2 - Hochverrat gegen den Bund?!
Die Beweiswürdigung ist judikativ und legislativ streng in Frage zu stellen, da es, egal, ob nach der Strafprozessordnung oder Zivilprozessordnung, entweder zur freien richterlichen Entscheidung, zur Entscheidung nach freier Überzeugung, zu einer Judikative der Willkür und Grausamkeiten gegen die eigene, sie nährende Bevölkerung StGB §344 kommt. Verbrecher laufen frei herum, und ehrliche Menschen werden gepeinigt und ausgeraubt!
Die Wut der Eltern-II wächst im immer größeren Ausmaß, wenn sie mitbekommen, was man ihren Kindern angetan hat und ihre Zukunft zumeist zerstört. Sie sehen die degenerativen Veränderungen und werden von RichterINNEN als Eltern verhöhnt.
Aufkommende Fragen an die FamilienrichterINNEN, die im Auftrag der Ideologie oder Dummheit oder um der Beute StGB §250 Willen Zeit, Geld und Gesundheit StGB §233 raubt, sind u.a.:
“Ich denke, dass es auch im Interesse der Gerichte selbst ist, mit solchen Urteilen das Vertrauen der Betroffenen in den Rechtsstaat und die Reputation berufener Schützer der Verfassung, nämlich der Richter selbst, zumindest ein Stück weit wiederherzustellen." Tante Mama Staatsdiener
Denn, wenn die vergangenen Regierungen hier nach und nach die verfassungsmäßigen Rechte der Betroffenen ausgehebelt und einen faktisch rechtsfreien Raum geschaffen haben, dann muss es die Aufgabe der Richter sein, ihrem Diensteid zu folgen und hier für Rechtsstaatlichkeit zu sorgen. Alles andere ist ein Bruch des Richtereides. Dies schadet nicht nur der Reputation der Richter als Gesamtheit, sondern ist auch für die gesamte Gesellschaft ein fatales Signal. Denn Richter müssen immer auch ein Vorbild für die Gesellschaft sein und es darf nicht sein, daß ausgerechnet diese vorleben, daß es in Ordnung ist, rechtsfreie Räume auszunutzen!” - eine Tante Mama und Staatsdienerin, aus dem “Osten und Westen”.
Auf weitere Familienrichterzitate, die den Rest des ehrbaren Richterberufes zu zutiefst beleidigen würden, wurde um des (noch anhaltenden den) zivilen Friedens bzw. in der Hoffnung auf Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit verzichtet. (Aufzeichnungen für die Nachwelt gibts genug!).
Auf weitere Familienrichterzitate, die den Rest des ehrbaren Richterberufes zu zutiefst beleidigen würden, wurde um des (noch anhaltenden den) zivilen Friedens bzw. in der Hoffnung auf Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit verzichtet. Aufzeichnungen für die Nachwelt gibts genug für Kinder, die sich später als Kranken- oder Alternpfleger der RichterINNEN für die Sonderbehandlung bedanken wollen.
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