Methoden der 
systemischen Folter
(& Teil-/ Abläufe?) 

Grundkonzepte der systemischen psychischen körperlichen Gewalt und Folter

Stufen der judikativen Gewalt gegen die Familie

Die systemisch selektiert SEPARIERT Entmenschlichten HUMR werden in Regel in folgenden Stufen zu systemischen Halbwaisen verdammt bzw. den Kindern dem Elternteil II und den in sippenhaft genommenen Großeltern aus dem Leben geraubt:

1. Entziehung Minderjähriger 

“...mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List… einem Elternteil … entzieht oder vorenthält.” STBG § 235

Vorgtäuschte Vermittlung (Mediation)

Oft / Manchmal - Erste oder zweite “freiwillige” Pseudo-Meditation STGB §240, §253. §263, 

Missbrauch vom Gewaltschutzverfahren

Immer öfter - missbräuchliches Eil-/GewaltschutzverfahrenSTBG §156, (mit indirektem Umgangsausschluss und z.T. massiver Bewegungseinschrânkung GG11)

4. Klagen gegen Kinderraub und 5. Unterwerfung und Kindermiete

3. Erstes Umgangsverfahren - mit für ET II - erpresster spöttisch GG1 benannter “Vereinbarung” und ggf. staatlich finanziere stundenweise Miete Stgb § 232 der eigenen Kinder, inkl. schriftlich für das Jugendamt dokumentierte Überwachung 

4. Zweite “freiwillige” Unterwerfungskonditionierung bzw. Pseudo-Mediation Stgb § 263 oder / und ggf. bereits erst staatlich finanzierte überwachte Kindermiete (“Umgangsbegleitung”) Stgb § 232

6.-8.-9. Massenhafte Verfahren & Dauer- kriminalisierung

Zweites Umgangsverfahren - mit Beschluss, aufgrund Verweigerung STBG § 235 vom Umgang durch ET I Eil-/Umgangs-/ausschlussgerichtsverfahren vom ET I STBG §225, §235 und weitere bis zu fünfzig Umgangs- / ausschlussgerichtsverfahren STBG §225, §235 und Kinderverhöre STBG §225 bis zum Endgültigen oder “übergangsweisen” Umgangsausschluss STBG §225, §235, Annäherungsverbot STBG §225, §235, Kontaktverbot STBG §225, §235 für die das Elternteil II und seine mit “in Haft” genommener Sippe II zum Betroffenen und dann der Willkür vom Elternteil II (oder dem neuen “Lebensabschnittsgefährten!) allein gelassenen STBG §171, §221, §235 Kind. 

10. Gutachten mit Eltern-/Kindscheidung STBG §221, §235 

....mit Eltern-/Kindscheidung STBG §221, §235 , das lediglich die Eltern-II bemisst und i.d.R. nicht für gut Genug befinden muss.

11. Ggf. erneute Gerichtsverfahren, mit “Verhandlungen” über “Annäherungen”
 

Selektion: “Recht des EGO”

Selektion: “Recht des EGO”

Psychologisch vergleichbar mit den selektiven Methoden der SS im KZ GG1, werden die 
 

  • brutaleren, rücksichtsloseren Charaktere systemisch als Eltern-I erzeugt und
  • die zumindest bindungsfähigeren bzw. eher liebevollen, und damit an der familietreuen Charaktere und gleichzeitig meist auch der berufliche Leistungsträger (und seine Sippe) als zu schwach “nicht Lebensfähig” zur Sonderbehandlung als Eltern-II letzter Konsequenz zur “Vernichtung” (bis zum Tod) gesellschaftlich aus-/selektiert GG3, und zumeist Stgb 186, und kriminalisiert Stgb 334

Perfiderweise werden mit vergleichbarer psychologischer Methodik die Eltern-I zum “Kapo”’s, d.h. zu Gefangenen, die andere misshandeln müssen und dafür eine bevorzugte Behandlung und deutlich höhere Lebenserwartung als die kriminalisieren und der Menschenwürde beraubten Eltern-II “genießen” dürfen).

Die einmal überschrittenen Grenzen von Ethik, Moral und Gewissen gegenüber den eigenen betroffenen Kindern, den Eltern-II und den Großeltern-II und insbesondere der immer mehr gebrochenen Gesetze führen in einen fortwährenden Abwärtstrend, zum einen in der Furcht vor potentiellen Konsequenzen (oder gar Rache) und zum anderen durch die psychische Bindung in der Gruppendynamik, deren Bestätigung zum einen Sicherheit bringt und zum anderen

Die Möglichkeit der Frage um 

  • Verzeihung und Vergebung oder 
  • zumindest einem Burgfrieden (wenigstens bis alle gemeinsamen Kinder erwachsen sind)

ergibt sich für die Täterkreise bzw. Eltern-II und Großeltern-II von selbst nicht.

Vielmehr werden die Methoden der psychischen Gewalt immer brutaler bzw. solange permanent aufrechterhalten, bis die Eltern-II:

  • krank werden (z.B. Krebs bekommen, Zusammenbrechen) und (erstmal) aufgeben müssen oder für immer sogar in den Tod hinein aufgegeben wurden,
  • unter dem psychischen Stress (und die z.B. nächtelangen Heulattacken, gefolgt von  Schlafstörungen etc.) nicht mehr ertragen,
  • judikativ gezwungen werden “einzusehen”, das ein Gericht für ein paar Jahre (d.h. für immer) praktisch den Kontakt der Eltern-I zu den betroffenen Kindern:
    • unter Gefängnisstrafe und 
    • einer viertelmillion Euro 

verbietet und damit auch Bewegungsfreiheit bis zu deren Lebensjahr, zu bestimmten Uhrzeiten, in bestimmten Stadtteilen (wegen potentieller Arbeits- und Schulweg überschreitungen einschränkt)-

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Fehlannahmen / Fehldiagnosen und Fehltherapien

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Elternstreit <> Trauma

Die Behauptung: Jeder Elternstreit ist Trauma, können nur Leute behaupten, die keine Eltern haben und darum dies falsch interpretieren… die nicht wissen was Familie und Streitkultur…

Zu Enge Mutter - Kindbeziehung

Durch dass entfernen eines Papas, sind Kinder gezwungen sich auf einen Menschen zu fixieren. Genau die systemisch verursachte Situation geht als Saat auf, so dass Kinder ggf. fürs Heim, dann mit dieser “Diagnose” (die nicht von Dipl. Psychologen oder Ärzten gestellt wird und medizinische (im ICD) nicht existiert, vorbereitet sind.

Hochstrittigkeit und Trennungstherapie

Eine ebenfalls in der Medizin unbekannte Diagnose ist die zumeist künstlich erzeugte angebliche “Hochstrittigkeit”, die durch nachfolgende Methoden erzeugt wird.  Da die “Kind-Elter- ”Trennungstherapie'n” nicht funktionieren, werden die Zeiten der Kind-/Eltern Kontaktverbot immer mehr vergrößert bis die betroffenen Kinder entwöhnt und bereit für das Ihnen blumig “verkaufte” Halbwaisenleben sind.

Halbwaisen-/“Residenzmodel”-Methode

Erst durch die Aufteilung in zwei Kasten

  • der primären Eltern-I bestimmt für die Fürsorge und
  • der Eltern-II zur Versorgung und “vogelfreien Behandlung”

werden für die betroffenen Kinder, und dem gesamten Umfeld “Tatsachen geschaffen” und Wertungen übertragen bzw. darüber hinaus erst die Möglichkeit zum Missbrauch der elterlichen Fürsorge geschaffen bzw. durch die fehlende (natürliche) gegenseitige elterliche Diskurs bzw. Kontrolle und Reflektion, erst versucht durch eine krankhaft gesteigerten Trance-Ähnlichem-Zustand der die Eltern-I scheinbar ihre die Misshandlung ihrer  Schutzbefohlenen STGB 225 nicht mehr Wahrnehmen lässt.

Im Residenzmodell wird den betroffenen Kindern im Alltag die Verachtung für die Eltern-II und Großeltern-II im Alltag antrainiert.

Kriminalisierung der Eltern-II  / Gewaltsschutzverfahren

Selbst Pazifisten-Eltern-II, die den Militärdienst und Gefängnisandrohung verweigerten, und im gemeinsamen Haushalt als Kinder-Friedensminister-/In dienten können sogar dafür das die Eltern-I, ihr Kind weinend ins Auto zerrten, durch verzerrte Darstellungen durch eidesstattlichen Erklärungen der Eltern I mit Gefängnisstrafen bedroht werden

Täter-/INNEN verklagen verurteilen Opfer

Für die Handlungen der Mama wurde der Papa von der Mama angeklagt und von der RichterIN verurteilt.

RichterINNEN scheinen sich des Unrechts bewusst, jedoch entweder willenlos oder / und machtlos zu sein.  So wie, 1943, nach dem Entzug der “ordentlichen Gerichtsbarkeit” für Juden und andere (zu entsorgende) durch die Faschisten, scheinen RichterINNEN auch heute wieder Menschenrechte und Strafgesetzparagraphen zu ignorieren oder gar bereits im Wahnsinn zu verspotten. 

RichterINNEN scheinen sich des Unrechts bewusst, jedoch entweder willenlos oder / und machtlos zu sein.  So wie, 1943, nach dem Entzug der “ordentlichen Gerichtsbarkeit” für Juden und andere (zu entsorgende) durch die Faschisten, scheinen RichterINNEN auch heute wieder Menschenrechte und Strafgesetzparagraphen zu ignorieren StGB 258c oder gar bereits im Wahnsinn zu verspotten GG1

Die noch naiv rechtgläubigen, die glauben, daß die Judikative keine Verbrechen begeht, trauen sich zunächst selbst nicht mehr. Insbesondere dann, wenn das Umfeld ihnen z.B. die eigene Angst nicht glauben wollen oder anatomisch können. Wodurch die judikativ zu Unrecht judikativ verfolgten Stgb § 344, 345 Eltern-II sogar sozial vom eigenen Umfeld separiert und noch weiter in die Isolation treibt.  

Da hier seitens des Familienrechts für die betroffenen Beutekinder, Eltern-II und in sippenhaft genommene Großeltern-II der Schuldgrundsatz: “Nulla poena sine culpa” = keine Strafe ohne Schuld, im Familiengericht oder bei Gewaltschutzverfahren nicht zutrifft, wo Unschuldige trotz besserer Beweise (sogar Video- und Tonaufnahmen) judikativ verfolgt und gequält werden, muss ein muss ein faschistoide Wiederholung der Aussetzung der ordentlichen Gerichtsbarkeit für für Juden und insbesondere hier Andere postuliert werden StgB § 344, 345, VStgB §5 (Unverjährbarkeit).

Auch die Einschränkung der Bewegungsfreiheit und Vogelfreiheit der entsorgten Eltern-II, mit zeitlich terminierten No-Go-Areas, erinnert stark daran, daß Reichsbürgergesetz von 1943 dass für Juden und Andere eingeführt wurde. Diese werden mit neumodischen und irreführenden Vokabeln, wie Umgangs- (Kontaktverbot) oder Gewaltschutzverfahren, den geopferten Eltern-II durch eine scheinbar den politischen Anweisungen zur Vernichtung der Familien folgenden Schein - & Schattenjustiz. 

Doch am schlimmsten ist es für die Beutekinder, die von einem Tag auf den anderen ein angeblich kriminelles Elternteil haben, dass damit bestraft wird, dass sie genau diese Beutekinder nicht sehen dürfen, die hierdurch in schlimme innere Selbstzweifel zu der Eigenwahrnehmung getrieben und in einen schweren Schock versetzt und über Monate in dem Zustand gehalten werden.StgB §221, § 225, VStgB §? (Unverjährbarkeit).

Gegengekoppelt hierzu geraten die Eltern-II in die Krisensituation, bei der sie einem Tag zum anderen von der Fürsorge der gemeinsamen Kinder ausgeschlossen werden und direkt oder indirekt ein juristisches Kontaktverbot StgB § 344, 345, VStgB §5 (Unverjährbarkeit). erhalten, weil sich z.B. das Elternteil-I gestalkt fühlt, wenn das Elternteil-II das gemeinsame Kind wie gewohnt und vereinbart sicher zur Schule bringen möchte.

Würden die Eltern-II im Voraus über ihre unvermeidliche geplante Verurteilung als Unschuldige StgB § 344, 345, VStgB §5 (Unverjährbarkeit) klar durch ihren Rechtsanwälte informiert, könnten Sie zumindest versuchen zu Vermeiden Beweise vorzulegen, die die Glaubwürdigkeit der Eltern-I und damit die zukünftige Sicherheit der Beutekinder untergräbt und der Heimindustrie schlimmstenfalls noch Argumente für die Erfüllung vertraglichen Planzahlen liefert, statt die falsch Beschuldigten zu entlasten.

Falsche Gewaltschutzverfahren sind ein beliebtes Machtinstrument zur dauerhaften Unterwerfung GG1, GG3, GG6  der Eltern-II unter der Willkür der Eltern-I bzw. deren oft von außen indoktrinierten Fantasien GG1, GG3, die fortan und beständig mit der Durchsetzung eines nächsten Gewaltschutzverfahren bzw. dem Kontaktverbot zu den Beutekindern drohen Stgb §240 müssen.

Die dann gefolgte ständige Angst vor judikativer Willkür durch fantasiereiche Schilderungen führen zu ständigen Angst vor erneuter Willkür, der Eltern-I gegenüber den Eltern-II und der Sippenbestrafung für die betroffenen Kinder bzw. der Großeltern-II, für jedes angebliche Fehlverhalten oder gar zufällige Treffen im Schwimmbad oder auf der Straße droht Stgb §240

Die dann gefolgte ständige Angst vor judikativer Willkür durch fantasiereiche Schilderungen führen zu ständigen Angst vor erneuter Willkür, der Eltern-I gegenüber den Eltern-II und der Sippenbestrafung für die betroffenen Kinder bzw. der Großeltern-II, für jedes angebliche Fehlverhalten oder gar zufällige Treffen im Schwimmbad oder auf der Straße droht Stgb §240

Was zum jahr- oder lebenslänglichen Vermeidungsverhalten in der Bewegungsfreiheit führt, in ständiger Furcht versehentlich die eigenen Kinder untererlaubt zu treffen, planen solche Betroffene ihre “Hofausgangzeiten” ganz ohne Wärter.

Dies treibt selbst mit dem souveränsten ausgebildeten Charakter in zuvor gesunde Erwachsene ein Vermeidungsverhalten, z.B. die Straße zu einer bestimmten potentiellen Schulwegzeit zu betreten, um z.B. rechtzeitig die Arbeit erreichen zu dürfen, Art 11 GG, Art 21 AEUV  was wiederum zu einem konditionierten Vermeidungsverhalten führt und diese eigentlich meist oft vorher starken Charaktere, durch diese täglich erlebte judikative Verfolgung als Unschuldiger führt. 

Durch die langzeitliche Chronifizierung des Ausnahmezustandes und durch die beständige Cortisolaus- und schubweisen Adrenalinschüttungen, werden die Beutekinder, Eltern-II und Großeltern-II krank gemacht und ggf. sogar mittelfristig tötet. mind. StGB §222, §7 VStGB, ggf. sogar §211 bzw. gar § 6VStGB.

Familiendenuziation & Gewissensblockaden

Einmal in Gang gebracht, die z.T. sehr häufig eine genötigte StGB §240,  verleumderische StGB §187 negative Rede über andere hinter deren RückenStGB §186, ob von den Eltern-I oft in genötigterweise StGB §240 beim Jugendamt oder durch die Eltern-II als zu späte (und meist sinnlose, nutzlose und gar noch schädliche) Gegenwehr, dokumentieren beruflich professionell bezahlte Frauen (und seltener Männer) zu häufig unreflektiert, d.h. ohne Prüfung auf Wahrheit alle Denunziationen der Eltern gegeneinander als gegebene Fakte und gefährden damit ihre Kinder zur Verwirtschaftung in der Heimindustrie entsprechend der lokalen vertraglich erforderlichen Planzahlen StGB §129, §232, §235. Zuerst werden nur die Denunziationen der Eltern-I gegen die Eltern-II zur Erklärung der Erziehungsfähigkeit StGB §187 und sodann nach der Isolation der Eltern-I mit den Beutekindern vom Schutz der Eltern-II zur Erklärung vom Kindesraub Stgb § 239 (bei bis zu 24% der Fälle) genutzt.

Nur die juristisch missbräuchlichen und jugendamtinitierenden Methoden der Denunziation StGB §186 eröffnete sich die Landkarte für den Familienschlachtevorgang bzw. der aus dem Streit und Angst erzeugten und geplanten Gewinne Stgb § 129.

Kinder, die, unter Einsatz der Kindesentführung §235 ,  erpresst §171, §253 werden ein Elternteil oder beide Eltern zu denunzieren, verfallen in einen Gewissenskonflikt, bzw. ggf. in eine Dauerpsychose §223 aus dem sie ohne die Betroffenen und dann verständnisvolle Eltern-II und Großeltern-II von selbst zumeist nicht mehr heraus- kommen können. Aus “Du sollst Vater und Mutter Ehren”, wird ein Du musst den Erzeuger oder die Gebärerin verachten. 

Die Selbstmorde sowohl bei den Beutekindern, den Eltern-II und sogar den “dauer-gepressten” Eltern-I sind frappierend hoch. Der Bedarf auf Selbstverstümmelungen bei Beutekindern, hat sich “Ritzen” auf Amputationen von Körperteilendurch die erzeugten  dissoziative Identitätsstörungen, erweitert, da die Brutalität der Methoden der kognitiven Kriegsführung zur wirtschaftlichen Ausbeutung des noch verbleibenden Familienmodells, durch die “Reformen” in der Gesetzgebung sich dramatisch gleichsam erhöhte.

Die Ausbildungsfähigkeit bei Jungs ist, vor allem durch psychische Kastration gegenüber ihrem Geschlecht, kaum bis gar vorhanden. Die Kanalisation der nicht wegzüchtbaren männlichen Hormone erfolgt dann mit hirnzerfressenden, z.T. widerlichen Computerspielen Stgb §171 wo Oma in Dresden täglich immer weggebombt oder die “bösen Russen” viel Kopfschüsse (neu “Headshots”) verpasst werden. Während die Mädchen in der Social Media versinkenStgb §171, mit ähnlich selbstzerstörerischen dort erlernten Ideologien und oft Menschenverachtung. Die durch die biologische Realität als alleinerziehenden Eltern-I sind überfordert und dürfen hoffen, daß ihre Kinder aus eben diesem Grunde nicht ins Visier der Kinderheim-Provsion-Makler Stgb §232 kommen.

Die dann völlig zerstörten Eltern-II und Großeltern-II erleiden oft unmittelbar, und die betroffenen Beutekinder mittelbar gesundheitliche Folgen Stgb §223 und fallen für die Volkswirtschaft als Leistungsträger ganz, teilweise oder lange Zeit aus.

“...die Kinder wie, wie ein Stein hingepackt….” "“Alle Schweigen und keiner traut sich was zu sagen.” - "“Kaum ist die Mama weg, springen beide Kinder fröhlich herum.”

Die schreckliche Konfliktsituation der “Kindergefangenen- Übergabe” Stgb §171, §225, GG1 von Eltern-I an Eltern-II oder umgekehrt scheint trotz fachlicher, sachlicher Proteste judikativ wenig Beachtung zu finden oder absichtlich als ökonomisches Konfliktwiederbeschaffungsinstrument Stgb §129 eingesetzt zu werden. Die gekrönten Eltern-I und erniedrigten Eltern-II Stgb GG 1,3,6 begegnen sich vor den Augen der wie Gefangene übergebenen oder zurückgegebenen Kinder.

BeuteKinder-Übergaben

Versuchen Eltern-II, die nur schwer erträgliche Situation für die betroffenen Kinder aufzulockern, z.B. in dem sie die Tiere der Kinder (selbst z.B. eine Therapiekatze) zu den Übergabeorten mitbringen, wird dies sogar sogar vor Gericht z.B. als Manipulationsvorwurf durch die Eltern-I oder aus angeblichen gesundheitlichen Gründen versucht zu verbieten. StGB  344

 

Offensichtlich wird sogar gegen den Ablenkungspuffer, zur Vermeidung von unnötigen Kinderleid für die Kinderherzen, prozessiert, damit die Schmerzen für die Kinder vergrößert werden und diese die Begegnungen mit den Eltern-II als kriminell erleben müssen. Stgb 171, 225  

 

Es bleibt den Eltern-II darüber hinaus nichts anderes übrig, als immer Zeugen zu den “Kinder-Übergaben” mitzunehmen, da sie sonst den blanken Behauptungen der Eltern-I und der judikativen Verfolgung Unschuldiger Stgb § 344 ausgesetzt Stgb §221  sind.  

Ein Opa, der die Übergaben zum Schutz der betroffenen Kinder vor bösen und entwürdigenden Blicken als Puffer und den Vaters vor falschen Beschuldigungen als Zeuge bei den Übergaben begleitete, beschwerte sich heftig über diese gerichtlich angeordneten menschenverachtenden Methoden:

Großeltern, Freunde, Kollegen müssen - teilweise jahrelang - zu Übergaben zeitlich, logistisch (ehrenamtlich) organisiert werden, um überhaupt eine Chance zu haben, daß keine negative Übergabesituation erfunden wird,  die wieder zu einer  Umgangsabbruchsbestrafung und ggf. gar zur nächsten Sonderbehandlung bzw. Schnellverfahren (auch gern in Abwesenheit der Eltern-II) führt, die nur sehr kostenintensiv, mit Einsatz von Rechtsanwälten, wieder gegenüber den Eltern-II (oft erst Wochen oder gar Monate später) aufgehoben werden können. Wenn überhaupt gewollt bzw. so wirtschaftlich fallgeplant.

...

Psychoterror - Übergabe

"Kinder als Sachen"

Für die betroffenen Kinder ist diese Übergabesituation sehr angespannt und menschlich entwürdigend GG1, Stgb §171, $225. Manche Kinder versuchen sogar gerade ihre Rückgabe noch zu verzögern, entweder damit Mama und Papa endlich mal wieder miteinander statt übereinander reden, oder einfach nur, um die Eltern-II noch ein bisschen “haben zu dürfen”, nochmal zu drücken, nochmal im Kreis fliegen…. Für die Eltern-II gibt's dann dafür gerichtlich oder in angeblichem Ärger, wenn Sie die betroffenen Kinder nicht zur bestimmten Uhrzeit X von sich weisen und zu den Eltern-I befehlen. Stgb §171 

Kinder-Eltern-II / Scheidung auf Probe

Durch die Eltern-II, regelmäßig unregelmäßig werden zunächst, in diktatorische Manier, plötzlich, entegegen der Strafrechtlichen Betrachtungsweise Stgb §171, §225, §235:

  • Umgangsverbote, 
  • Näherungsverbote, und 
  • Kontaktverbote,

die dann judikativ mit industrieller “Stückzahl” grundlos bestätigt werden, wenn Kinder bis dahin in die Lebensrealität der Eltern-I hineingezwungen bzw. ihnen Angst gemacht wurden, diese genauso schmerzhaft noch zu verlieren Stgb §253, Stgb §255 wie die Eltern-II.

mar
2020

Perfiderweise wird den betroffenen Kindern zur übergangsweisen Aussetzung zu oft mit genau dieser Angst direkt oder direkt gedroht bzw. rücksichtslose eine Gefahrensituation konstruiert Stgb §255

 

Für die betroffenen Kinder werden die Eltern-II zu dämonisierten, bösen oder falls wie wehrhaft sind und die Situation anfangen zu verstehen zu verrückten Personen, die dadurch bestraft werden, daß erst die Eltern-I mit den von staatswegen bezahlten und kriminell fördernden “Gewerken” die Kinder als Bestrafung eine Weile nicht mehr oder nur mit Aufpassern (also begleiteten Umgänge) für z.B. eine Stunde im Monat oder z.B. zwei Stunden die Woche, je nach Gnadeverteilung, sehen dürfen Stgb §239 + a&b?.

 

Die so aus Geldgier traumakonditionierten Kinder Stgb §171, Stgb §225 , die dann zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls mit Zuhilfenahme von Ritalin, die bereits erfolgreich vorgeführten Handlungen, nachmachen müssen, um die Eltern-II zu exekutieren, erlernen so Handlungsweisen die dann später z.B in der Ausbildung bei den Industrie- oder Handwerkskammern z.T. wiederholt werden, so daß diese Kinder in der Regel durch die Wiederholung dieser Handlungsweisen im Berufsleben die Ausbildungsziele bzw. den Abschluss nicht erreichen können, da die realwirtschaftlich orientierten Ausbilder die angelernte Kriminalität bzw. dem Mobbing mit Falschdenunziationen Stgb §186 & §187 gegen sie, durch die betroffenen Beutekinder, zusammen mit dem Elternteil-I, i.d.R. nicht akzeptieren.

Kinder-Eltern-Erziehung / Kind-Eltern-Bestrafung
 

Als Ergebnis der

  • Kinderverhöre  bzw. einer
  • neuen Familienhierarchie

werden Kinder über ihre Eltern-II als Erzieher erhoben. Stgb §171, GG 6 Die Kritik der Eltern-II über ihre Kinder, z.B. an der politischen oder medizinischen Meinung, der Eltern-II führt dann automatisch bei falschen Äußerungen zum Kontaktverbot StgB §171, §225. So dass die betroffenen Kinder am Ende dazu psychisch erpresst StgB §353 werden, dies auch so zu “wollen” StgB §171, §225.

...bewusst sadistische Entwöhnungsmethoden - Stgb 328c zu:

Aus Absicht StgB §240, Gewohnheit oder Dummheit, initiieren oder einfach dem Gruppenzwang folgend und vor allem der aktuellen und teils lokal oder zentral geltenden Ideologie wenden alle Familien-Streit-“Gewerke”, in der gesamten Bundesrepublik scheinen in der Regel dieselben Methoden an. 

Mit denen die Familienstreitigkeiten deutlich verlängert werden, was zur seelischen Zerspaltung StgB §225 der Kinder und somit zur psychosomatischen und sodann körperlichen Vernichtung von dann ehemaligen gegenwärtigen oder zukünftigen Leistungsträgern führt. StgB §223.

Alle steuerfinanzierten "Gewerke" in der gesamten Bundesrepublik scheinen in der Regel dieselben menschenrechtsverachtenden und strafrelevanten Methoden der psychischen Gewalt anzuwenden, und sich dafür an der Staatskasse und gar dem Familienbesitz StgB §255 zu bedienen, und entweder mitzumachen oder bei diese Methoden offiziell (bis auf Ausnahmen) wegzuschauen.

Quer durch ganze Bundesrepublik müssen die Eltern-I ein Mix aus “kollektiver systemischer psychischer Gewalt” StgB §223, §240, im Alltag, und vor Gericht, ertragen, während für betroffenen Kinder diese Eltern-I mehr und mehr aus der Lebensrealität bzw. aus ihrem Herzen (ihrem Alltag) herausoperiert -bzw. gerissen, kriminalisiert StgB §344 und dämonisiert werden.

 

Gegenüber den Eltern-II und partiell gegen die Großeltern-II, geschieht jeden Tag eine kollektive Inquisition, Unterwerfung und Isolation.

 

Alle finanziell profetiernden Gewerke so z.B.:

  • zumeist zuerst eltern-ausselektierenden JugendamtmitarbeiterINNEN,
  • den vortäuschenden VerfahrensbeiständINNEN,
  • den Eltern-II-Unterwerfungs-KonditioniererINNEN also angeblichen “MediatorINNEN”,
  • den meist viel zu schlechten (und “nachplappernd” wirkenden) Gutachten,
  • die vielen geldgierigen und gewinnbringend fehlerwiederholende Anwälte,
  • die Wärter (bzw. “Umgangsbegleiter”) im Inneren- oder Außenvollzug mit geheimpolizeiähnlichen Aufgaben,
  • sogar auch RichterINNEN

entpuppen sich als scheine “Flying-Monkeys” der Eltern-I, sind jedoch die tatsächlich Protagonisten die die Eltern-I erst in eine “alternativlose” Situation zur scheinbaren Rettung der Kinder ver-/führen.

 

Die beständige Situation drückt sich sich im nachfolgenden Schaubild am besten so aus:

Vor Gericht wird trainiert was dann im Alltag und bei allen gewinnerorientieren “Streit-Influencern” bzw.  Familienvernichtungs-Gewerken weiter, bis zur “hormonellen Vergasung” der Beutekinder, Eltern-II, sowie Großeltern-II fortgesetzt wird.

Kollektive Inquisition

Die Elternteile II werden gezwungen folgende Methoden durch das Entfremdungskollektiv regelmäßig (teilweise über 10 Jahre oder bis zur ihrem verfrühten Tod):

  • Ausgrenzung Stgb §240, inkl. seiner gesamten halben Familie (Großeltern usw.) der betroffenen Kinder Stgb §225, §171 
  • “Öffentliche” vorgetragene gelistete Vorwürfe, Erniedrigungen und Beleidigungen (Bashing) Stgb §185 mit Duldungszwang Stgb §240
  • Schuldzuweisung und Erniedrigungen Stgb §GG1,
  • Verweigerung eines echten Diskurses Stgb §240

zu erleiden Stgb §223, wenn Sie versuchen wollen, Ihre Fürsorgepflichten oder zumindest wenigstens den Kontakt zu den betroffenen Kindern aufrechtzuerhalten.

Sehr oft haben die Eltern-II (& Eltern-I !) auditiv und dann meist heimlich (zur Selbstverteidigung, z.B. gegen psychische Gewalt) die unterschiedlichsten Situationen (sehr viel in Gerichtsälen, bei Mediationen, im Jugendamt, bei Anwälten, im begleiteten Umgang und beim Gutachter) aufgezeichnet und somit umfangreich dokumentiert. Ab dem Tag der Zulassung dieser Beweismittel könnten die Staatsanwaltschaften durch Überflutung handlungsunfähig werden.

Trotz der erdrückenden in Gerichten umfangreich dokumentierten und gegen den geltenden Datenschutz verteilten Beweise sowie einer Vielzahl von Zeugen wirken die Eltern-II und die damit sippenhaftenden Großeltern-II sowie die BeuteKinder in letzter Konsequenz wie rechtlose objektivierte (“zur Sache erklärte” / entmenschlichte) Vogelfreie HandelswareGG1, Stgb §232

Synchron induziert durch die Ohnmacht der betroffenen Amts-/Justizopfer steigen die gesundheitlichen Risiken bzw. bereits eingetretenen psychosomatisch verursachten seelischen und körperlichen Einschränkungen (z.B. nächtliche Albträume bei Kindern Stgb §225, §171, Schlafprobleme Stgb §225 und schwere berufliche Leistungsdefizite bei Erwachsenen,..) und Krankheiten (meist beginnend mit einem schwächeren Immunsystem) gleichsam an StGB §223.

Ausgrenzung

Vorbereitung & elterliche “Kindesentführung”

Elternteile I, bereiten die Ausgrenzung für Elternteile II nach “professionellen” Trennungsberatungen, oft schon lange vor der Trennung vor, und holen sich während sie das Elternteil I großflächig dämonisieren nicht nur Zustimmung sondern die Unterstützung vom Familien und Freundeskreis um mit deren Hilfe die Beziehung der Kinder zu Elternteil II abzuschneiden. Dies umfangreich zu vor beraten von Rechtsanwälten oder vom Jugendamt Mitarbeiterinnen dazu bedrängt Stgb §240.

Elternteile II werden häufig derart “bearbeitet”, daß Sie eine plötzliches Trennungsangebot mit vorgetäuschter gemeinsamer Kindesführsorge als Erlösung empfinden. Stgb 235,, Stgb §263 in Komb. mit Unterhalt  In vielen Konstellationen ziehen Mütter (als ET1) oft mit den “Möbeln und Kindern” (ohne Wissen vom Vater) um, oder lassen die Polizei den Vater aus seiner Wohnung in die Obdachlosigkeit entfernen (damit der neue Lover zu ihr und seinen Kindern einziehen darf), In der aktuell süddeutschen Variante tauschen Väter die Schlösser aus und end-senden sogar mit polizeilicher Hilfe Mütter allein in die Frauenhäuser.

Auch beliebt ist es, den Papa (oder auch immer häufiger vor allem in den alten Bundesländern auch “die Fremde”, nicht lokal-/nationale Mama StgB §130) erstmal zum Ausziehen zu bewegen, angeblich damit der Familienfrieden zum angeblichen Wohle der hergestellt wird. Notfalls mit missbräuchlicher Gewaltschutzklage und Polizeigewalt aus der Wohnung oder dem Haus “begleitet”.

Die Trennung der Kinder vom Elternteil II erfolgt also entweder:

  • durch Überzeugung (z.B. vorheriger Steigerung der häuslichen Streitlastigkeit und gefolgtem Scheinangebot einer Lösung)Stgb §263 in Komb. mit Unterhalt 
  • durch direkte illegale Entführung Stgb §235 & §239 von Kindern (wie und mit den Möbelstücken) mit Preisen pro Kind z.B. 380 EUR (genannt Bußgeld) §223 - Menschenhandel
  • durch missbräuche Nutzung der Staatsgewalt Stgb §344

und andere endlos erscheinende rechtswidrige und menschenverachtende Methoden.

Die betroffenen Trennungskinder sind sodann der  unnatürlichen Willkür des einzelnen, gar viel zu häufig in die “Geiselhaft” der staatsgewaltsmissbrauchenden Elternteile-I, ausgeliefert, da die Elternteile II von ihren 

  • natürlichen, 
  • menschrechlich verbrieften,
  • gesetzliche verpflichtenden

Pflichten der Fürsorge und insbesondere auch gegenseitig auszuübenden Kontroll- und Korrekturfunktion, zumeist ohne triftigen Grund, ausgeschlossen werden Stgb §344 und den betroffenen Kindern von Anfang u.a. suggeriert wird, daß das Elternteil II

  • jetzt “ohne uns” ein eigenes anderes Leben hat und angeblich nicht mehr an “uns” / “euch” / ”dich” denkt Stgb §225
  • die Kinder (oder gar auch dass Elternteil I) angeblich im Stich lässt,Stgb §225
  • psychisch nicht gesund wäre, Stgb §225
  • dem Elternteil I (zumeist) angeblich weh tun würde, Stgb §187, §225 
  • angeblich etwas gegen die Großeltern I hätte (die Kontakt bereits zum Elternteil II eingestellt oder zumindest stark reduziert haben) Stgb §225.
  • oder andere schwerwiegende Nachteile haben,

die jede bekundete Sympathie oder bekundete Vermissen vom Elternteil II durch die die betroffenen Kinder für das Elternteil I unerträglich machen.

Insbesondere um den Kampf der hohen Feste, Feiertage und Ferien steigt der Druck der Großeltern-I, gegen Eltern-I zur Entsorgung der ganzen Familiensippe-II sehr häufig für die wieder infantilsierten Eltern-I ins unerträgliche, so daß diese genötigt sind “eine härtere Gangart” einzuschlagen.

Besonders perfide, ist es wenn den betroffenen Kindern die traditionellen und inter-religiösen Familienfeste der fremden Familien-Sippe-II, also:

  • Katholiken, Evangelen, Orthodoxen, Juden, Muslime, Hindus etc. 
  • Polen, Italiener, Ukrainer, Griechen, Amerikaner, Russen, Ost- oder Westdeutsche etc,

wie z.B. Palmsonntag systematisch verboten, ja diese Feste verteufelt. Gerichte, Jugendamt und die angeschlossenen privatwirtschaftlich orientieren Beruflichen, insbesondere im Osten scheinen diese Thematik schlicht zu überhören, da in ihrem “Universum” ihnen Religion- und Familientradition, sowie Art 4 vom Grundgesetz als nutzlos vorkommt.

Das das Konzept “alle-zwei Wochenend-Disney-Papa” oder “alle-zwei-Wochenendmama” in der Regel nicht funktionieren kann wissen die “professionell Bezahlten” und handeln dann bewusst menschenrechtswidrig oder es fehlt an Erfahrung bzw. einer vernünftigen Reflexionsfähigkeit bzw. Freiheit von Geisteskrankheiten.

Trennungsdramen

Der Verlierer, die Familie - der Gewinner: "Mamon"

Eltern-I führen oft, nach eingehender Beratung vom Jugendamt oder viel Geld liebenden Familienanwälten, ein Trennungsdrama aus. 
 

Ob ein Kind auf einer Kreuzung bei den Eltern-II aus dem Auto gerissen und entführt wird, oder nachts beim  unter Polizeieinsatz unrechtmäßig abgeholt, oder beim in die Schule bringen gegen Kinderwillen ins Auto gerissen wird interessiert die beruflichen Professionellen nur derart, daß diese Handlungsweisen auf die benötigten charakterlichen vermeintlichen sozialdarwinistisch starken Eigenschaften für die Elternschaft-I mit sich bringen. 

Wobei die friedlichen gesetzestreuen und bindungsfähigen als ambivalent Lebensunwert bzw. nicht Durchsetzungs - und damit Erziehungsfähig klassifiziert werden.

Dafür werden dann die Eltern-II im Gewaltschutzverfahren per fast industriell standardisierter Opfer-/Täter-Umkehr §Stgb 344 nochmals judikativ ausgegliedert. 

Fast so als würde man die Opfer-Eltern-II dafür bestrafen, daß sie sich als schwächere zum vermeintlichen Schutz der betroffenen Kinder "darbieten" bzw. sich zurückhaltend verhalten.

Koalitionsmauer - “der Willigen”

Strafgesetzbuch - §StGB 129

Die Professionellen Trennungsberatungen (z.B. durch Jugendamtmitarbeiterinnen, Fake-Mediatorinnen) sind i.d.R. bereits durch die Elternteile-I involviert und informiert so das Elternteile-II, bereits schon lange vorher von der in nächsten “gebundenen” Koalition, aktenkundig, und i.d.R. vom Jugendamt “vorverurteilt” sind. 

Die von den zumeist nicht psychologisch ausreichend ausgebildeten Jugendamtmiterarbeiterinnen Art 33 GG, für eigene Schlussfolgerungen gehaltenen dargestellten Perspektiven, vom familiendenuzierenden, wetternden  und sehr häufig lügenden Elternteil-I, geben die Entscheidungsgrundlage für alle weiteren und die gesamte Zukunft der betroffenen Kinder, Eltern-II und Großeltern II bzw. der darüber gesamten zweiten in Haft  genommen Sippe vor.

Die von den zumeist nicht psychologisch ausreichend ausgebildeten Jugendamtmiterarbeiterinnen Art 33 GG, für eigene Schlussfolgerungen gehaltenen dargestellten Perspektiven, vom familiendenuzierenden, wetternden  und sehr häufig lügenden Elternteil-I, geben die Entscheidungsgrundlage für alle weiteren und die gesamte Zukunft der betroffenen Kinder, Eltern-II und Großeltern II bzw. der darüber gesamten zweiten in Haft  genommen Sippe vor.

 

Das Elternteil II, das sich das erste mal (dann zu Spät als Sekundär-Denunziant) an das Jugendamt wendet wird:

  • verschieden schlecht beraten, 
  • abgewimmelt, 
  • nicht ernst genommen, 
  • belächelt,  verspottet, 
  • beschimpft,
  • terminlich ausgebremst

 

und keiner Weise darin unterstützt, den Kontakt frühzeitig und ohne Gerichtsverfahren zu den Kindern wiederherzustellen bzw. die Führsorgeflichten wieder aufzunehmen und damit den betroffenen Kinder auch wieder ihre gewohnte Stabilität zurückzugeben bzw. die Gefahr größeren kurz- / mittel- oder langfristigen Schadens frühzeitig abzuwenden. Stgb §232


Stattdessen wird das Elternteil II bereits hier schon das zweite Mal wie Kriminelle behandelt Stgb §344. Mit dem Ergebnis das:

 

  • Viele gutgläubige, versuchen dann an “sich selbst zu arbeiten” bis sie merken, daß sie den “privatisierten EXperten” nie genug sein können  Stgb §344, und sodann wieder zu hunderttausendfach vor Gericht ziehen,
  • sehr viele scheinen sodann direkt aufzugeben, und Angst vor der “Zwangskinderführsorge” §Stgb253  zu bekommen bzw. oder sich sogar einreden zu lassen, das es den Beutekindern sodann besser geht. §Stgb 221 - “im Stich lassen”

Ohne die familiendenunzierenden und Eltern-I-Falle  bzw. einem von Anfang an ggf. geplant versagendem Jugendamt würden annähernd mittlerweile ca. 270.000 hinzukommende lukrative Fälle jedes Jahr der “Familienzertrennungsindustrie” geschäftlich fehlen bzw. viele “Berufe” in der Sozialökonomie ihre schadhafte und vom eigentlichen beruflich bezeichnten Sinn befreite Existenzberechtigung verlieren und müssten sich als Ungebildete in der ergebnisorientierten freien Wirtschaft um einen Lohn bemühen, was den meisten dieser selbst aus Trennungsfamilien stammenden und bereits als Kinder zerstörte Existenzen äußert schwer fallen dürfte.

 

Geistige Obdachlose, denen ein Teil ihrer Kindheit geraubt wurde, versuchen durch erlernte unethische Unfähigkeit, “Kraft ihrer Wassersuppe”, die Familientrennungen besser zu organisieren, statt Familien wieder zusammenzuführen. So wie es für viele Eltern-II sehr schwer zu ertragen ist, wenn andere Kinder in ihrer Nähe sind, so muss es für die entwurzelten im Staatsdienst befindlichen Alleinerziehenden unerträglich sein wenn Väter und Mütter gleichsam die Verantwortung für ihre Fürsorge ihrer Kinder “auf die Reihe bekommen”. Statt sich selbst zu ritzen, fügen diese verdrehten “Wesen”, andere beständig und täglich schweren Schaden. Eine Geschäfts- & Zurechnungsfähigkeit kann nicht zugesprochen werden. Dies wird sodann zu den Eltern-II schnell projiziert. Stgb §344

…Warten

als Foltermethode

Allen Gewerken ist eines gemeinsam, sie lassen die betroffenen Kinder, Eltern II und Großeltern II bei sogenannten Umgangsabbrüche “warten” und geben den Täter-/INNEN (Eltern I und Großeltern I) in ihren Handlungen vor den Kindern direkt und indirekt Recht Stgb §344 & §225.

Das Warten auf einen Termin, der ein- bis viermal über Wochen und gar Monate verschoben wird macht alle betroffenen Kinder  und Eltern II und Großeltern II, außer die gekrönten Eltern I mürbe, denn es raubt 

  • pädagogisch Stgb §171 und
  • psychologisch Stgb §225 bzw.
  • neurologisch Stgb §223

den

  • Eltern II und 
  • Großeltern II 

stufenweise aus der Lebensrealität der im Stich gelassenen Kinder Stgb §171 & 225.

Warten auf:

  • den nächsten Gerichtstermin (Familien-Inquisition),  nach
    • den sogar selbstherschaftlichen widergerichtlichen sogenannten Umgangsabbrüchen durch die Eltern-I Stgb §235, 225, 171
    • der 2. oder gar 3. oder 4. Terminverschiebung
    • für die Judikative Bestätigung den elterlich bereits exekutierten Umgangsverbotes (sogar mit Schnellverfahren und Schnellurteil) in Abwesenheit 
  • den nächsten “Mediations”termin
    • um über ein Wiedersehen mit den Kindern reden zu dürfen Stgb §240
    • Die letzten geäußerten Unwahrheiten / Missverständnisse aufzulösen
    • um vielleicht dann dass Urlaubsthema verbindlich besprechen zu dürfen Stgb §240
  • dem Ergebnis von Kinder  - “Verhören” Stgb §225, §240
  • des nächst verfügbaren Eltern-Kind-Beaufsichtenden Wärters und Umgangsbegleiters, usw.

 

worin diese ihre nächste falsche Hoffnung legen, die sich jedoch i.d.R. immer als falsch entpuppt und sich sogar in extremer Weise, kontraproduktiv zur Arbeitsfähigkeit bzw. Gesundheit der Eltern-II auswirkt. §223 StGB zzgl. dem volkswirtschaftlichen Schaden.

…VERSCHIEBEN

Kurz vor Terminen, diese erneut zu verschieben, scheint eine Standardzersetzungsmethode für die ständig immer mehr aufgeregten Eltern-II zu sein, z.B. bei:

  • Gerichtsterminen,
  • Mediationsterminen, und
  • Gutachtertermine

Während die Umgangsausschlüsse und gefakten Gewaltschutzverfahren §Stgb 344 im Schnellverfahren EMRK Art. 6, auch z.B. in geschäftsreisender oder urlaubsbedingter Abwesenheiten der Eltern-II, durchgeführt wird, während das sobenannte Umgangsverfahren zur Wiedereinsetzung oder Wiederanbahnung dann mehrfach verschoben werden muss Art 6 GG, Stgb 235.

 

Es erscheint hier eine Priorisierung nach langfristiger Wirtschaftlichkeit für alle privatwirtschaftlich orientierten Familienraubtiere.

…INFORMATIONSSPERRE

Sowohl zu:

  • den Kindern von den Eltern-II, 
  • als auch von den Eltern-II zu den Kindern wird keine Information mehr durchgelassen Stgb §221, §225, §312 

und dies mit 

  • judikativer Hilfe Stgb §258a,  durch gerichtlich beschlossene Kontaktverbote* oder dem judikativen ignorieren des Zustandes bis das Kind selbst Kontakt mehr “zu wünschen hat”,
  • "pädagogischer” Hilfe durch auskunft- und z.T. kommunikationsverweigernde Schulen und Kindergärten (voller leicht selbst erpressbarer Alleinerziehender PädagogINNEN und ErzieherINNEN),
  • Familienhelfer (bezahlte Ersatzeltern / Konkurrenz) usw.

Die selbe Sprache, die im Kinderheim verwendet wird, um Kindern das “Ankommen” und “zur Ruhe” zu kommen, die sich noch wehrenden Kinder, im Willen und Vertrauen zu brechen.

 

Zur Ruhe kommen heißt also konkret auch für die Beute-Kinder und Eltern-II bzw. Großeltern-II: Kein Foto! Keine Nachricht! Kein Telefonat! Kein Kontakt!

“Ich rede nicht mit geschiedenen Männern.”

schulische/r Direktor-/IN in Magdeburg zum voll Sorgeberechtigten, (räumlich durch Willen (nach Neu-Partnerbildung) der Mutter von den Kindern getrennten) um der Kinder Willen, an der Ehe festhaltenden Vater.

Feier- und Geburtstage

Eltern-II dürfen in der Regel (judikativ ignoriert) nicht an der Geburtstagsfeier ihrer Kinder teilnehmen oder den Kindergeburtstag gar wieder ausgestalten. 

Gerade zum für Kinder äußerst wichtigsten Ehrentag werden Eltern-II (und sogar die Großeltern-II) ausgeschlossen, Jahr um Jahr. Hierdurch wirken die Elternteile-II für die betroffen Kinder

  • Unwürdig als Gast
  • Desinteressiert
  • wie Kriminelle, die bestraft und ausgeschlossen werden, vor denen die Kinder angeblich beschützt  werden müssen.

Sehr häufig lassen Eltern-I insbesondere die Geburtsgeschenke und Karten verschwinden. später verstehen diese Kinder, als ältere Erwachsene, selbst nach Aufklärung dies nicht und sind noch immer völlig enttäuscht. Dies dient der psychischen Abtrennung der Eltern II bzw. Großeltern-II. Lebenslang zum seelischen Schmerz verdamt.

Bestrafte Eltern-II, dankbare Großeltern-II (Spippen-II-Zermalmung)

Um Kindern bestmöglich beizubringen das die Eltern-II die Bösen sind §StGB 171, §225, und weil die Beziehung zu den Großeltern-II für die betroffenen Kinder nicht verständlich unterbrechbar ist, wird dies zur weiteren “Kriminalisierung” der Eltern-II vor den betroffenen Kindern und für die Schaffung eines zusätzlichen Spaltens von naiven Großeltern-II zu den Eltern-II ausgenutzt. Die Eltern-II dürfen zutiefst der Eltern-I dankbar sein, wenn zumindest noch eine Zeitlang die betroffenen Kinder ihre Großeltern-II unter Bewachung der Eltern-I ein oder zwei Stunden leibhaftig sehen dürfen. Zumindest solange bis der Abnabelung und Dämoniesierungsprozess die nächste Stufe einleitet und gezielt das Familienerbe zur Verwertung für weitere Rechtsstreitigkeiten freigibt Stgb §251.

Für sehr viele Großeltern begann die Annäherung bereits durch den Großeltern Umgangsverbot z.B. durch gefakte Mediation. StGB §253

Nacht-/und Nebelgeschenkeübergaben §Stgb 225

Besonders perfide ist es, wenn die Eltern-II, nachdem sie sehnsüchtig den ganzen Tag darauf warteten ihrem Kind gratulieren zu dürfen, abends, wenn alle Gäste gegangen sind und es dunkel ist, in wenigen Minuten die Geschenke übergeben werden dürfen. Wobei sich die erlaubten Minuten dann sogar noch reduzieren werden.

300 km für fünf genehmigte Minuten?

“Gern” werden zu ihrem Geburtstag Kinder von den Eltern-I zu ihrer Sippe-I einige hundert Kilometer “weg geschafft”. Die betroffenen Kinder sind dann gezwungen,  mit einem Gefühl der Ohnmacht diese  "Lebensrealität" hinzunehmen bzw. sich anzupassen, StGB §171, §225, §240 und unterzuordnen. Fahren die Eltern-I z.B. 300 oder 700 km (auf eigene Kosten) den “geburtstags- zwangsheimatentführten” Kindern hinterher, dürfen diese Eltern-II dankbar sein, falls Ihnen es genehmigt wird, ein Geburtstagstagsgeschenk in fünf oder zehn Minuten zu überreichen statt für den Versuch keine neue Gewaltschutzklage erhalten oder gar dafür mit dem Gefängnis bedroht zu werden.

Kurzfristige Absagen

Psychoterror - Vorfreude, Spannung & Enttäuschung

Sehr deutliche Tendenzen sind zu erkennen, daß Terminabsagen unter Berücksichtigung der bekannten ggf. langen Wegen strategisch erfolgen, so daß eine zusätzliche hormonelle Enttäuschung bzw. Krisensituation aufgebaut wird. Dies passiert landesweit gleichgeschalten und wird offensichtlich von bestbezahlten weiblichen Professionellen so beraten.

Der fortwährende landesweit gleichgeschaltete Krisennotstand massenweiser Betroffener erfüllt sicherlich die Geschäftspläne mit einer Über-Planerfüllung der neuen Planwirtschaft. und des mutmaßlich stärksten Finanzweigs voller unfreiwilliger “Kunden”.

Geplante Kontakte zu den betroffenen Kindern werden von den Eltern-I, kurz vorher psychisch-gewalt-strategisch, absagt (insbesondere bei längerfristig eigenmächtigen Planungändungen bzw. Umgang,  damit die Eltern-II und Großeltern-II sich sehr freut, und immer dahin steigert weil der Moment des Wiedersehen kommt, was seitens der bzw. Professionellen bzw. bezahlten Fach-”EXPERTEN”/-INNEN bekannt sein sollte.

Es gilt:

  • je mehr mehr der “Termin für das Wiedersehen zwischen dem ETII und den Beutekindern heranrückt” --- Log() - immer mehr Freude baut sich auf und je dramatischer verläuft der hormonell bedingte “Ab-Fall” der Glückshormone, und Aufbau der Stresshormone bei plötzlicher Absage durch das ET-I
  • je mehr es an den Moment herankommt Exp(), entsteht immer mehr Panik und gleichsamer hormonell bedingeter “Ab-Fall” der Stresshormone und Flutung mit  Glückshormone nach gelungener Absage beim als Konkurrenz wahrgenommen ET-II

Ähnliche Methoden werden von den Eltern-I auch gegen die Großeltern-II angesetzt, um diese langsam abzunabeln bzw. das Erbe perfide beschleunigt freizusetzen. 

Überwachung

Die Eltern-II und die Großeltern-II werden bei verschiedenen Begegnungen, je weiter die Machtausschreitung der Eltern-I vorangeschritten ist, im Umgang mit den Kindern überwacht.

Die betroffenen Kinder werden dabei behandelt wie Gefangene bzw. Geiseln.

Hierbei kommen unter anderem folgende Methoden zur Anwendung:

  • Telefonische Überwachungen (Eltern-I sitzen daneben Kinder dürfen gar nichts sagen oder eben nicht alles)
  • Umgangsüberwachungen, wobei fremde, i.d.R. sehr ungebildete und selbst familienfremde Personen die Interaktionen von gesunden Menschen bewerten sollen,
  • Begleitüberwachungen, der Eltern-I in der Abnabelungsphase gegenüber den Großeltern-II
  • Postalische Zensur

In der Regel geschieht die Überwachung nicht heimlich, sondern offiziell und hat offensichtlich nur den Zweck zur systemisch gewollten Einschüchterung der Kinder gegenüber den Eltern-II.

Soziale Isolation

familiäre Kontaktsperre

Das Leben wird von den Eltern-II nur noch als stumpfer vorbeiziehender Traum erlebt, bei dem man wieder auf den nächsten Termin wartet. Betroffene Eltern-II Spalten sich dabei häufig von der Alltagsrealität ab, wodurch in der Regel eine Arbeitsunfähigkeit entsteht. Zum Teil wird ein extremer Sarkasmus entwickelt, der in den kompletten Lebensalltag hineinwächst und auch dadurch die Eltern-II für andere “unerträglich” macht. Diese soziale familiäre Isolation von fürsorglichen Eltern führt zu zusätzlichen chronischen Stress, bzw. beschleunigtem körperlichen Siechtum. Die Mantras: “Das muss man ertragen”, “..das ist halt so,” “da darf man nichts sagen,” “sonst wird es noch schlimmer.” helfen dabei, die Spirale des Sichtums Stgb §223 abwärts zu beschleunigen.

Die Eltern-II ertragen oft nicht mehr die Traurigkeit der Großeltern-II und vermeiden dann selbst dorthin den Kontakt. Teilweise werden die Großeltern-II für ein bisschen mehr Zeit mit den betroffenen Enkeln gegen die Eltern-I aufgehetzt, die sich ja z.B. nur charakterlich ändern müssten, damit alles wieder ins Lot gerät. Die nachträgliche Erziehung der Eltern-II erscheint den sonst ohnmächtigen Großeltern-II als das einzige, was sie “machen können” - was jedoch eine soziologische Falle ist, die lediglich dabei hilft, das Erbe der Großeltern-II und Eltern-II in zwei Zügen und einer letzten judikativen Entladung kurz hintereinander komplett freizusetzen und die nächste Generation auf diese Weise, von der Last des Familienerbes zu enteignen.

Verbotene Gemeinsame Vereins-/Sportaktivitäten
 

Eltern-II - Sport ist Böse...

Möchten Kinder gern (z.T. seit Jahren) mit ihren Eltern-II zum Fußball, Reiten, Karate oder Bogenschießen, alles was Eltern-I nicht gern tun, wird dies familiengerichtlich in der Regel ignoriert und die freie Entwicklung der Beutekinder judikativ blockiert. 

Eine gemeinsame kulturelle bzw. soziale Beteiligung in einem Sportverein und Förderung der betroffenen Kinder wird durch die Eltern-I untersagt. Stattdessen dürfen Kinder von finanziell bevorteilten Alleinerziehenden ihre Süchte minderjährig beginnen und immer mehr erweitern. Inbesondere E-Sports ist für Jungs zumeist der einzige Ort, wenn auch nur virtuell, wo sie Scheinwelt-Helden sind, und Scheinwelt-Mädels treffen, die schlimmstenfalls als “Bots” eine modifizierte Chat-GPT Variante darstellen, wobei die Jungs noch lange glauben dass sie dort mit einem echten Menschen schreiben (chatten).

🛇 Blockierte Urlaubsplanung 🛇

Von den Gerichten scheint es immer wieder, sicher nicht wegen Anfängerfehlern, dazu zu kommen, das trotz mehrerer Gerichtsverfahren, eine Regelung für den Urlaub nicht getroffen und dies sogar zu falschen Mediationen delegiert wird, die hier jedoch sodann scheinbar solange das Thema verbieten, bis es kaum mehr realistisch möglich ist, Urlaub einzureichen oder einen für die Eltern-II noch bezahlbaren Urlaubsplatz zu finden. Den betroffenen Kindern wird ein drastischer Vergleich zwischen einem erfolgreichem Lebensmodel als Familiendenunziant oder Gemobbter vorgelebt und später dies zur Scheinentscheidung bei Gericht gegen und für Eltern genutzt.

Und da, wo es zum Urlaub kommt, kann davon berichtet werden, daß vor den Eltern-I sogar vor den Eltern-II von der angeblichen Mediatorin geraten wird, den gemeinsam geplanten Urlaub der betroffenen Kinder mit den Eltern-II zu reduzieren.

Der Wunsch von betroffenen Kindern, die z.B. wie die großen Geschwister, als noch alles “in Ordnung war”, mit ihren Eltern-I auch mal allein Urlaub machen, wird gerichtlich, zumindest nicht bekannt, trotz umfangreicher Befragungen (“Kinderverhöhre”) nicht beachtet. 

 

Es kann bezeugt werden, daß hierbei nicht einmal auf eine sichere Patientenversorgung, die Urlaubspläne von Krankenhäusern,  Arztpraxen, med. Versorger, steuererwirtschaftenden Unternehmen in Verantwortung usw. Rücksicht genommen wird. Im Gegenteil, es kann nach aktuell bekannter Falllage behauptet werden, daß je höher die Eltern-II in beruflich gesellschaftlicher Verantwortung stehen, um so schlimmer von den Unfähigsten herabgewürdigt zu werden. Je mehr beruflich verantwortlich, je “unkooperativer” (gemeint: nicht unterwürfig genug) werden diese Eltern bewertet. Gleichzeitig bieten diese sich bereitwillig für ihre Kinder leidensbereit und werfen zur vermeintlichen Rettung  verschwenderisch mit den Familien um sich bzw. diese den Familienvernichtungskanzleien in den gierigen Rachen dieses Molochs.

 

Das Patienten versorgt, auch Kollegen ihren Urlaub nehmen möchten oder Kunden Zuverlässigkeit erwarten, ist scheinbar nur ergebnisabhängigen Leistungsträgern der Gesellschaft bewusst. Dem Anschein wird massiv und absichtlich auch der Kollateralschaden für viele Dritte Schadensnehmer in Kauf genommen, zur Zermürbung der Eltern-II.

Konstruierte Streits

Egal, ob vor Gericht, vorgerichtlich oder nachgerichtlich im Dramadreieck der gerichtlich verordneten betrügerischen Mediationen StGB §263 bzw. Konditionierungen zur neuen Normopathie der Akzeptanz der täglichen Folter für die Kinder StGB §225, Eltern-II und Großeltern-II.

 

Leider werden scheinbar die meisten  Streitigkeiten eher künstlich konstruiert, hochgespielt und insbesondere durch beruflich finanziell am Streit bevorteilte induziert bzw. verursachtStGB §240, 263

 

Während einige viele spezialisierte und z.T. gewissensbefreite Anwälte den Eltern-I Angst machen und dazu drängen mit Kleinigkeiten und konstruierten Vorwürfen immer wieder einen kostenintensiven Streit zu erzwingen §255 StGB und die Familie so immer mehr auf verschiedenen Ebenen auszubluten, können viele Eltern-II sich gegen die verschriftlichen Attacken kaum noch wehren §344 StGB, §240 StGB und gleichzeitig einen Arbeitsalltag bewerkstelligen. StGB §238

Stellt sich in den inhaltlich geheimen abgehalten Familiengerichtsverfahren oder bei der Fake-"Mediation" heraus, daß eine Panik, Angst oder erfundene Fantasie sich um eine Kleinigkeit oder ein “Nichts” dreht, wird dies  i.d.R. nicht reflektiert und bleibt überall konsequenzlos bzw. führt im späteren Verfahren dieselben Vorwürfe. §344 StGB

 

“Gut” sind solche konstruierten Streitigkeiten nur für die, die einen finanziellen Vorteil davon haben, wenn Kinder sich der gesamten Familie II langsam entwöhnen und die Streitigkeiten so lange wie möglich, oder zur jeweiligen Zielerreichung nötig, aufrechterhalten bleiben. Denn, dann pumpen, in immer größerer Panik, die Eltern-II das Familienersparte, schlimmstenfalls sogar durch psychische Gewalt §223 StGB freigesetzte §227 StGB , Familienerbe der Beutekinder den privatisierten, gerichtlich angelagerten Privatwirtschaftlichen in den gierigen Schlund, bis nichts mehr da ist. §255 StGB §129 StGB

 

Mit der Freisetzung vom Familienerbe §StGB 227 kann der Schock für den Verlust von geliebten Großeltern mittels Schuldlenkung zu den Eltern-II genutzt werden, um die einmalig gefühlte Trauer, auch für die Eltern-II vor ihrem bereits geplanten zu frühen Tod seitens der Kinderherzen endgültig zu beerdigen. §235, §171 StGB 

Konstruierte Streits

Judikative und damit für die Beutekinder lebenspraktisch ermächtigt, initiieren die Kommerziellen gemeinsam die psychische Gewalt gegen die Beutekinder, z.B. durch gemeinsame Kinderverhöre und Ermächtigung der Eltern-I-Willkür bzw. dem bereits aktiviertem Umfeld dasdie Kinder gegen die Elternteile-II als Ursache für all ihr Leid und Ihre Schmerzen aufgehetzt, unabhängig der tatsächlichen Straftaten durch die gruppendynamischen “Protagonisten”.

 

Die Eltern-II sowie Großeltern-II werden in ihrer Abwesenheit bei den betroffenen Beutekindern immer wieder schlecht geredet, auch dann, wenn die betroffenen Beutekinder dagegen argumentieren und das solange, bis die betroffenen Beutekinder durch die beständige Wiederholung der verschiedenen verbleibenden Bezugspersonen, von den denen die betroffenen Kinder systemisch abhängig gemacht wurden, die gewünschte Perspektive “annehmen” bzw. den betroffenen Kindern kollektiv das Gefühl gegeben wird, sich z.B. für die Eltern-II schämen zu müssen. 

Durch die schiere Übermacht der Erwachsenen unterliegen die Kinder der psychischen Gewalt der gekrönten bzw. judikativ ermächtigten Eltern-I, je nach Alter und bisheriger Erziehung Nach einigen Monaten bzw. zumeist spätestens nach einigen Jahren bzw. dürfen sie sich zum 11. Lebensjahr dann gegen diese tägliche Psychofolter §171, 225, 223 StGB und für ein “eigenes Leben” entscheiden. Erst ab dem 14. oder 15. Lebensjahr dagegen ist der Wechsel zu den Eltern-II  entscheiden, falls diese den dann steigenden Psycho-Terror von z.B. begleitenden Umgangen überstehen in dem sie entweder dann mit psychischer oder körperlicher Benachteiligungen”rechnen”müssen.

Traumalenkung

Wie aus einigen Sekten gelernt, werden betroffene Beutekinder 

 

  • psychisch Stgb 171 oder / und 
  • körperlich Stgb 223 oder / und 

 

misshandelt Stgb 225 oder gar mutmaßlich vielfach durch sadistisch durchdrehende, alleinzerstörende Eltern-I oder deren neuen Partner-I missbraucht.

 

Sowohl bei psychischen als bei körperlichen Schmerzen neigen alle Menschen kurz oder langfristig zu Vermeidungshaltungen. Dies bietet ein großes Spektrum an Möglichkeiten, daß den betroffenen Kindern, in Abhängigkeit von einer gesteuerten Zuneigung der Eltern-I oder vor Angst um Bestrafung  jeden Gedanken an die Eltern-II oder Erzählungen von gemeinsamen schönen Erlebnissen zu vermeiden. Aus tiefer anfänglicher Zuneigung zum Papa, zur Mama - wir eine Abneigung gegen den Erzeuger, die Gebährerin erzeugt. 

 

Selbst nach einem “Hammerschlag im Gesicht” eines Kindes oder deutliche körperliche Anzeichen für Missbrauch scheinen verschiedenste Konstellationen des kollektiven Versagens der staatlich Bediensteten oder zumindest finanziell Beauftragte, die tatsächliche Sicherheit um Leib, Leben und Gesundheit diese zu ignorieren oder gar zu fördern.

Selbst die besten Sekten arbeiten nicht effektiver, als diese traumalenkenden Systematiken durch Eltern-I. Welche sich der Mehrheitsmeinung im Familiengericht -/ den organisierten Mobber anschließen, und glauben, daß sie zum Wohle ihrer Kinder handeln bzw. den kleinen Schaden verursachen, statt einen möglichen größeren für die Kinder zuzulassen.

 

Völlig zerstörte Kinder, die ggf. sodann in der Schule und im Kindergarten auffällig werden, Lern- und Wachstumsstörungen §223 StGB sowie schwere psychische §223 StGB Deformationen erleiden und den Rest ihres Lebens durchleben müssen, sind die Konsequenz einer un-/ oder absichtlichen Erzeugung und Schuldsteuerung von vielen Traumata.

Erinnerungen Wegschaffen

Besonders markant bei gezielt entfremden Eltern-I, ist die offensichtliche Abschaffung aller  Dinge, die es möglicherweise zulassen, daß sich die betroffenen Kinder an die Eltern-II oder der Großeltern-II alltäglich erinnern würden. §225, 171 StGB

 

Spielzeuge und Bücher da lassen

 

Im Falle des Auszuges der Eltern-I aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung, werden alle Spielzeuge, Bücher und sonstige Dinge, die an das Elternteil-II oder die Großeltern-II erinnern könnten, in der Wohnung des Eltern-II mit der Ausrede (ggf. anwaltlich §26 StGB empfohlene Lüge) gegenüber den Kindern belassen, daß sie dort dann immer damit spielen könnten. §171 StGB 

Wobei bereits längst z.B. anwaltlich eine gegensätzliche Beratung stattfand. §253 StGB 

mar
2020

 

Geschenke zurückgeben

 

Üblicherweise werden von entfremdeten Elternteilen-II möglichst alle Geschenke, die den betroffenen Kindern von den Eltern-II oder Familiensippe-II gemacht wurden, wieder zurückgegeben §171, §240 StGB. Selbst jene, die sich Kinder sehnlichst gewünscht haben (z.B. ein Walki Talki, um mit den Eltern-II ohne Aufsicht über Gott, die Wissenschaft und die Welt quatschen zu dürfen) dürfen die Beutekinder nicht behalten. §171, §225 StGB

 

Computer, die sich nur zum Lernen, statt zum Spielen eignen und zu Weihnachten geschenkt wurden, landen per Rückgabe mit Kindesübergabe beim ausselektierten Elternteil-II §171, §225 StGB. Dem dann der Mund zum elterlichen Diskurs hierüber schon lange verboten wurde. §240 StGB

 

Walki-Talkis oder Spielzeugautos. Nichts darf bleiben. --- Auch von Eltern-II (die “früher” / “vor kurzem” viel vorgelesen haben) selbstgefertigte Hörbuch CDs wird den Kindern zum Anhören nicht genehmigt. §225 StGB 

 

Eltern-I zwingen Ihre Kinder sogar Geschenke (z.B. Spielzeugautos), der Eltern-II selbst in den Mülleimer werfen §225 und §240 StGB . Was in den Erinnerungen der Kinder immer mehr zu einer “eigenen Entscheidung” wird, da sie die Demütigung nicht mehr ertragen. §223 StGB

 

Zerstörte Walki Talki - Kinderwünsche (verschiedener selbiger Kinderideen - quer durch Deutschland!):

 

Kindern die sich z.B. Weihnachten ein Funksystem wünschen, um mit den Eltern-I in Kontakt treten zu können, wenn sie ihre Eltern-II nicht über das Telefon der Eltern-I anrufen dürfen und den betroffenen Kindern zu den Eltern-II entweder

  • direkt offensiv oder
  • mit indirekter 

psychischer Gewalt StGB 225 der telefonische Kontakt untersagt wird, werden die dann geschenkten Walki-Talkis nicht erlaubt bzw. werden diese immer wieder zum Elternteil-II zurückgegeben. So oft die Beutekinder diese sich auch wieder zurück wünschen. Bis der stärkste Wunsch zerbricht. StGB §225

 

Geschenke überflügeln

 

Gibt es ein Puppenhaus vom Opa-II, wird etwas größeres gekauft und immer wieder etwas hinzugefügt. Scheinbar absichtlich führen Eltern-I (mit Steuerfreibetrag von 4260 EUR) häufig ihre Kinder in die Konsumsucht. Wohlwissentlich, daß die meisten Eltern-II, als Lohnsteuerklasse-I Sklave und “Unten-Halten-Zahler” bereits so finanziell am Ende sind, daß genau dann der materielle Krieg “um die Herzen” der Kinder seitens der Eltern-I und Großeltern-I begonnen wird und lebenslange pädagogische (charakterliche) Fehlentwicklungen für die Betroffenen zu häufig die Folgen sind. §171 StGB 

 

Die Eltern-I werden sodann oft ein Leben zu den Sklaven der eigenen in die Unselbstständigkeit verwöhnten Kinder bzw. finden sich in der Rolle wohl. Selbst dann, wenn die Kinder zu Hause langsam vor den Blaulichtgeräten verrotten, während die noch spät alleinerziehenden Mütter arbeiten gehen, die Einkaufstüten ranschaffen und für deren einsame Jungs die Speisen bereiten.

 

Schlüssel zurückgeben

 

Kindern die z.B. bereits schon immer einen Schlüssel (zur Sicherheit, im Schulranzen) z.B. für die vorherige gemeinsame Wohnung hatten, wird dieser Schlüssel heimlich von den Eltern-I entwendet und z.B. bei einer Unterwerfungs-“Mediation” mit einer Lüge, das ein Kind diesen Schlüssel nicht mehr möchte, übergeben oder in den Postkasten geworfen. StGB §240

 

Sozioökonomische privatisierte wirtschaftliche Vereinigung
 

Die sozioökonomisch eingeleitete gesellschaftliche Katastrophe beschleunigt sich in einer wachsenden Zerstörungsspiele und erzeugt hierdurch den Bedarf an sozialen Diensten, die die Familie per staatlichen Zwang ersetzen.

  • Bezahlte Ersatzpapas -/ Ersatzpapa (Familienhelfer)
  • Bezahlte Onkel / Tanten / Paten als:
    • Kinder-Väter-Umgangsbegleiter oder
    • Übergabehelfer
    • Verfahrensbeistände 
  • Bezahlte Ersatz-Großeltern: Gutachter
  • Bezahlte Erben: Pflegekräfte

Perfiderweise sammeln sich besonders viele familiär selbst geschädigte Erwachsene Kinder (besonders Frauen) in die vermeintlich sozialen Berufe, dieser staatszersetzenden familienkanibalistischen Finanzsektor (des SGB 9) und beschleunigen mit noch größerer Zerstörungswut gegen die deutschen Familien, mit meist schlichten Gemüt glaubend auf der guten Seite der Macht zu stehen, selbst wenn man Menschen täglich “von Amtswegen” seelisch / psychisch foltert, und

  • Kinder hilflos dem bevorzugten (da z.B. denunzierenden und in Zukunft ggf. wieder als überforderten und hilfsbedürftigen) Elternteil I ausgeliefert Stgb 221 und deren
  • Elternteil II - u.a. im Gerichtssaal oder bei ermächtigten angeblichen Beratungen
    • mit Listen an Vorwürfen Beschimpft,
    • Erniedrigt,
    • Verleumdet
    • Verhöhnt  und
    • Mittels biologischem Geschlecht ausgrenzt

Die Akten und Beweise liegen in allen Amtsgerichtes, bei den Rechtsanwälten, bei den Jugendämtern, bei den betroffenen und sich schämenden Eltern. Viele Eltern haben Audioaufnahmen (die bisher nicht als Beweismittel zugelassen wurden) 

 

Es finden täglich Familien-“Gerichtsverfahren”, bei denen  bevorzugt volkswirtschaftliche echte ausgebildete Leistungsträger (Handwerker, Ärzte, Lehrer, Selbständige) und deren Kinder, auseinandergerissen und jahrelang so lange seelisch durch massenhaft juristische erzwungene Eltern-Kind Trennung seelisch gequält bis die hilflosen Kinder meist spätestens mit dem 10-12 Lebensjahr seelisch an der beständigen seelisch folternden Indoktrination bestehend aus:

  • Semantische Wiederholung
  • Überragende von sozialen Ängsten (aller beruflich und privat Beteiligten Frauen)
  • Vorgelebte soziale Verhaltensweisen

zerbrechen.

 

Ihr anfänglichen Forderungen der Kinder z.B. “Ein Tag Mama, Ein Tag Papa” werden von allen Familieninquisitoren überhört. Über längere Zeiträume finden unterschiedliche “Verhöre” der Kinder statt. 

 

So lange, bis den Kindern aus der familieninquisitorischen Übermacht aus: 

  • RichterIN, 
  • VerfahrensbeiständIN, 
  • Jugendamtmitarbeiter-/INNEN und ggf. bereits
  • GutachterIN,
  • UmgangsbegleiterIN,
  • FamilienhelferIN und 
  • insbesondere der Eltern I und anhängigen Familie (also meist der Großmama oder) nachgeben müssen, d.h. seelisch mit dem eigenen Willen gebrochen wurden, 

Verfahrensbeiständinnen, Jugendamtmitarbeiterinnen, beflissentlich ignoriert in Gerichtsverfahren sogar Einstimmig durch die Richterin beschlossen, dass Elternteil II, nicht mehr regelmäßig sehen zu dürfen: “Da müssen sich die Kinder dran gewöhnen.”

 

Die Kinder die nun ja “schon” plötzlich “groß sind”  müssen die bereits beständig von allen Beteiligten staatlich Beauftragten dämonisierten Eltern II, ebenfalls - im “Kinderverhör”:

  • denunzieren und sodann
  • werden sie gelenkt, sie durch “Erstmal-Nicht-mehr-Sehen-Wollen” oder “Gar-Nicht-Mehr-Sehen-Wollen” - d.h. durch familiäre Ausgrenzung

gerichtlich zu bestrafen. Den Kindern wird zu spät klar, das dieses System auch ihre oft geliebten Großeltern II bestraft und sie diese dann immer seltener bis gar nicht mehr wiedersehen werden, weil ihnen das Herz gebrochen wurde §StGB 227. Ganz nach der neuen Ideologie und zur Freigabe des Familienerbes §StGB 227, §250, §255. für den Endsieg des maximalen Profits.

 

Häufig wird den Kindern versprochen, daß Sie Ihre Großeltern II trotzdem noch sehen dürfen. Dieses Versprechen gilt zumeist nur auf die notwendige Zeit, bis der Widerspruch der Beutekinder versiegt und sie jede Hoffnung §240 StGB, §225 StGB aufgeben.

 

nun endlich groß sein und auch einmal im “staatlich organisierten Kinderverhör” (Anhörung) den Vater denunzieren und gerichtlicher Hilfe und hinter verschlossenen Türen Anweisungen geben wie der Papa zu bestrafen ist, nämlich, dass man ihn jetzt nicht mehr sehen möchte. 

Kontaktmöglichkeiten reduzieren

Anrufe und Nachrichten verheimlichen


Eltern-II müssen sich erst gerichtlich die Erlaubnis erstreiten, was mitunter auch ein Jahr dauern kann oder nie genehmigt wird §StGB 250, 221, 171, mit ihren betroffenen Kindern telefonieren zu dürfen. Gelingt dies, und sind den Eltern-I die Telefonate zu lang bzw. äußern die betroffenen Kindern den Wunsch sogar, zu den Eltern-II kommen zu dürfen, werden diese Kinder dann auf verschiedenste Weise für ihre natürlichen Bedürfnisse bestraft. StGB §250, §171

Walki-Talkis als Kinderlösung

 

Wie bei den zurückgegebenen Geschenken beschrieben, haben verschiedene Kinder dieselben Ideen, die verschiedenen Eltern-I jedoch auch die selben Vorstellungen von vollständigem Kontaktverbot §StGB 250, 221, 171 zu den Eltern-I.


Briefe & Geschenke verschwinden lassen

 

Eltern-II werden häufig sehr stark dadurch demotiviert, da auf ihre Briefe keine Antwort kommt, entweder weil die betroffenen Kinder bereits sehr eingeschüchtert sind oder die Briefe oder Postkarten oder Nachrichten nie erhalten.

Briefe, Postkarten & Geschenke der Beutekinder
 

nie oder viel später absenden. So dass in jedem Fall entweder eine Entwürdigung §StGB 240 oder der falsche Glaube entsteht, daß die betroffenen Kinder bereits komplett seelisch und “unrettbar” zerbrochen sind, also eine psychische Spaltung bereits vollständig erfolgt ist. Was die Panik der Opfer-Eltern-II deutlich erhöht, ggf. das Erbe direkt freigibt. §StGB 227, §250, §255

 

“Kinderverhöre” bis das Ergebnis “stimmt”

Nicht in Nordkorea, in Deutschland:

Kinder bei Gericht zu befragen, die bereits monatelange die Mama oder den Papa  als Elternteil-II nicht wieder sehen durfte, was sich für die betroffen Kinder so konditioniert als würde nur noch das Elternteil-I sich kümmern und das andere Elternteil-II sich nicht mehr interessieren, klingt für alle Kinder- psychologen, erfahrene Eltern oder zur systemischen Kritik fähigen Pädagogen sicher wie der blanke Hohn.

 

Besonders im Residenzmodell, bei dem ein Elternteil-I praktisch alle Zeit hat, um die betroffenen Kinder für sich zu vereinnahmen und gegen die Elternteile-II, was die Kinder gezwungene- rmaßen Stich lässt §221 StGB.

 

Vor den geplanten Kinderverhören werden die betroffenen selbstermächtigten Umgangsaussetzungen für die betroffenen Kinder noch einmal um mehrere Wochen verlängert. Zunächst wegen einer oder mehrere (?angeblichen) Erkrankungen. Wo dem Elternteil-II abgesprochen wurde, sich nicht mehr um kranke Kinder kümmern zu dürfen.

 

Die betroffenen Kinder können sich nicht dagegen wehren und fühlen sich dann berechtigterweise im Stich gelassen Stgb 221. werden Überzeugt “das etwas”, mit dem Eltern II etwas nicht “in Ordnung ist”. 

 

Durch die ständige Wiederholung der “Kinderverhöre”, durch familienfremde, z.T. vom Elternstreit profitierende, “berufliche Professionelle" zerbrechen die meisten Kinder in diesem ständig wiederholten seelische / psychische Leid (bzw. den dabei “empfundenen Todesängsten”), so daß diese sich irgendwann gezwungenermaßen sich selbst zu systemischen Halbwaisen erklären müssen Stgb 225, 221, usw. . Obwohl diese in diesem Alte noch keine Folgenabschätzung für die kommenden Monate oder gar Jahre für sich selbst vornehmen können.

Kommen bei den Kinderverhören für die “professionell Bezahlten” nicht die gewünschten (ggf. bereits vorab- vereinbarten) Ergebnisse heraus, werden sogar die Kinder mit dem Umgang zur eigenen Mutter oder dem Vater bestraft.

Aus dem anfänglich in Kinderverhören (laut Kindermund) z.B. unterschlagen: “Ein Tag Papa, Ein Tag Mama.” wird in in der zweiten oder dritten oder zehnten Kindervernehmung dann: “Ich will Papa / Mama gar nicht / erstmal nicht mehr sehen.” Das Elternteil-II soll dann durch das Kind mit dadurch bestraft werden z.B. “und mal nachdenken” - so zumindest beendet sich zumeist bei 10/11/12 jährigen, bei denen eine andere Lebensphase beginnt

“Kinderverhöre” bis das Ergebnis “stimmt”

Nicht in Nordkorea, in Deutschland:

Kinder bei Gericht zu befragen, die bereits monatelange die Mama oder den Papa  als Elternteil-II nicht wieder sehen durfte, was sich für die betroffen Kinder so konditioniert als würde nur noch das Elternteil-I sich kümmern und das andere Elternteil-II sich nicht mehr interessieren, klingt für alle Kinder- psychologen, erfahrene Eltern oder zur systemischen Kritik fähigen Pädagogen sicher wie der blanke Hohn.

 

Besonders im Residenzmodell, bei dem ein Elternteil-I praktisch alle Zeit hat, um die betroffenen Kinder für sich zu vereinnahmen und gegen die Elternteile-II, was die Kinder gezwungene- rmaßen Stich lässt §221 StGB.

 

Vor den geplanten Kinderverhören werden die betroffenen selbstermächtigten Umgangsaussetzungen für die betroffenen Kinder noch einmal um mehrere Wochen verlängert. Zunächst wegen einer oder mehrere (?angeblichen) Erkrankungen. Wo dem Elternteil-II abgesprochen wurde, sich nicht mehr um kranke Kinder kümmern zu dürfen.

 

Die betroffenen Kinder können sich nicht dagegen wehren und fühlen sich dann berechtigterweise im Stich gelassen Stgb 221. werden Überzeugt “das etwas”, mit dem Eltern II etwas nicht “in Ordnung ist”. 

 

Durch die ständige Wiederholung der “Kinderverhöre”, durch familienfremde, z.T. vom Elternstreit profitierende, “berufliche Professionelle" zerbrechen die meisten Kinder in diesem ständig wiederholten seelische / psychische Leid (bzw. den dabei “empfundenen Todesängsten”), so daß diese sich irgendwann gezwungenermaßen sich selbst zu systemischen Halbwaisen erklären müssen Stgb 225, 221, usw. . Obwohl diese in diesem Alte noch keine Folgenabschätzung für die kommenden Monate oder gar Jahre für sich selbst vornehmen können.

Kommen bei den Kinderverhören Stgb § 225, 221, usw.  für die “professionell Bezahlten” nicht die gewünschten (ggf. bereits vorab- vereinbarten) Ergebnisse heraus, werden sogar die Kinder mit dem Umgang zur eigenen Mutter oder dem Vater bestraft bis sie ihre Meinung ändern.Stgb § 225, 221.

Aus dem anfänglich in Kinderverhören Stgb § 225, 221, usw. (laut Kindermund) z.B. unterschlagen: “Ein Tag Papa, Ein Tag Mama.” wird in in der zweiten oder dritten oder zehnten Kindervernehmung Stgb § 225, 221, usw. dann: “Ich will Papa / Mama gar nicht / erstmal nicht mehr sehen.” Das Elternteil-II soll dann durch das Kind mit dadurch bestraft werden z.B. “und mal nachzudenken” - so zumindest beendet sich zumeist bei 10/11/12 jährigen, bei denen eine andere Lebensphase beginnt und die ein wichtige Erziehungselternteil fehlt Stgb § 225, 221, usw..

Zweifelhafte Ergebnisse & “strategische Wahrheit”

Aus den verschiedensten Berichten von Eltern-II und Großeltern-II kann entnommen werden das Kinder davon berichten, das sie etwas anderes gesagt haben, als z.B. seitens der  Verfahrensbeiständin gehört werden “wollte” StGB §27 & §274 bzw. z.B. durch den gefolgten Eltern-I-Willen dokumentiert werden sollte StGB §27 & §274 & § 258 & ggf. 267.

 

Selbst bei körperlich schwerst misshandelten Kindern sind Verfahrensbeistände und andere “Befragende” nicht dazu in der Lage dies zu erkennen oder erkennen zu wollen Stgb 323c bzw. Hilfe einzuleiten und hören den Eltern-II, die Ihnen ihrer Panik um die Kinder betroffen sind und die Geschädigten unangenehm erscheinen, ungern zu bzw. entziehen sich sogar dem Dialog bzw. Diskurs hierüber.

 

 

Kind-/Spaltung durch List zur Denunziation

Bei Kinderverhören, wo Kinder konkret nach Problemen mit Ihren Eltern-II von Fremden befragt werden, und sich gegen ein Elternteil-II positionieren müssen, kommt es zu psychischen Spaltung des Kindes, die u.a. Schizophrenie und Suizide stark begünstigt.

 

Kleinigkeiten und Mini-Konflikte mit beiden Eltern die in z.B. ab dem 10, 11. oder 12 Lebensjahr normal und gut für:

  • die psychische Entwicklung und dauerhafte Stabilität (Resilenz),
  • ein echtes Selbstvertrauen,
  • eine charakterliche soziale und damit auch berufliche sowie ur-demokratische Konflikbefähigung,

um später in der freien Wirtschaft lern- und leistungsfähig bzw. sich und die eigene Familie unabhängig von staatlichen Hilfsmaßnahmen oder steuerfinanzieren, Ergebnisunabhängen “Jobs” ernähren zu können, werden benutzt um eine Spaltung zwischen Eltern-II und betroffenen Kindern herbeizuführen, die z.B. in diesem Alter verunsichert durch ihre sich änderte Gefühlswelt werden.

 

Besonders durch solche perfiden und nicht altersgerechten “Verhörmethoden”, die Kinder zwingen sich gegen ihre Eltern-II zu positionierten, erzeugen hierdurch zerstörte und dann zu oft dauerhaft nicht mehr leistungsfähige und zukünftig fehlende Leistungsträger.

 

Diese wichtige Phase, in der die Streitbarkeit, Streitfähigkeit und ganz besonders die Charakterformung zum Aushalten von zwischen- menschlichen Spannungen ausgebildet wird, wird bei den Kinderverhören brutalst genutzt, um noch nicht aufgelöste Missverständnisse der betroffenen Kindern, die ihrer Eltern-II, die sie schon wieder lange nicht sehen durften, zur Denunziation zu nutzen, was spätestens aber der zweiten Stufe dann versucht wird auszunutzen um noch mehr zu erfahren oder die betroffenen Kinder auf die Idee zu bringen die Eltern-II wegen ihrem Benehmen, durch Abstand für ein Zeitlang oder für immer, bestraften zu müssen.

 

Hierdurch wird die dauerhafte psychische Stabilität der betroffenen Kinder, durch Missbrauch eines gespielten Vertrauensverhältnisses, und der Eltern-II- und Kindeskontakt dann psychisch brutalst unterbrochen, in dem Kinder sich selbst durch die dämonisierung der Eltern-I zu systemischen Halbwaisen verdammen. 

Besonders Mädchen, die unter psychischen Entfremdungsstress vom Papa leiden, scheinen früher in die Pubertät zu kommen und dann reflexhaft die Mama für ein paar Tage verstärkt (natürlicherweise) “zu brauchen”. Damit die Mama leichter die Dinge aus der Welt der Erwachsenen erklären kann. Statt dessen wird diese “schwache Lebensphase” im Wachstum eines Kindes offensichtlich zum Brechen und “Vernehmen” - im Wechselspiel zwischen der Mama's-I und der fürs Gericht und sich selbst umfangreicher dokumentierenden VerfahrensbeiständINNEN, für den Induzierten Kontaktabbruch benutzt.

Die Kinder haben 10 oder 11 oder 12 Jahren nicht verstanden, wenn gerade das eigene Urteil über die Hinrichtung der eigenen Familie beschlossen haben sollen, statt sich nur selbst Erleichterung gegen diesen, ggf. schon jahrelang Druck vom gekrönten Elternteil I verschaffen. Die VerfahrensbeiständINNEN sind scheinbar in dem jeden Fall ganz erneut “schockiert” und können wie die RichterINNEN jedes mal angeblich “nichts machen”. 

Weniger durch Weniger - Zyklen

Bitte habn Sie etwas Geduld weitere Inhalte werden zu den Methoden veröffentlich!!!!

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